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Sorry, hatte übersehen, dass es Kompletträder waren. Dann natürlich neue, mangelfreie Räder fordern. Allgemein: Rücktritt geht innerhalb der Frist auch noch nach Montage. Die Beweislast für einen Mangel liegt die ersten 6 Monate beim Verkäufer, der muss also beweisen, dass die Kaufsache mangelfrei war. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass es einen Mangel gab, als er die Ware erhalten hat.
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Frist zur Lieferung mangelfreier Felgen durch einen Anwalt (kenne da einen 😁). Wenn die nicht kommen, Rücktritt vom Vertrag und Geld zurück fordern - ggf. vor Gericht.
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Hallo, ja ich bin noch da und es geht mir gut. Natürlich habe ich auch immer noch viel Freude an meinem RF. Gerne kann dieser Fred für solche Fragen genutzt werden. Letztlich ist das hier eine technische Frage, wie gut das geht. Ich frage mal „meinen“ Sachverständigen und melde mich nochmal dazu. Der betreut auch einen fMH und weiß mit Sicherheit Bescheid.
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Ich habe mit "meinem" Sachverständigen gesprochen, der auch sehr viel für einen FMH arbeitet: Entgegen anderslautenden Aussagen ist die Erneuerung der Befestigung auf jeden Fall Herstellervorgabe!