• Eine Feder lässt sich mittels technischer Daten eindeutig beschreiben. Eine Auspuffanlage nicht. Auch wenn ich so etwas selber noch nicht gemacht habe, kenne ich durchaus seriöse Leute, die mir versichert haben, dass das funktioniert, technisch und mit der Eintragung. Dazu gehören z.B. die Kollegen von Öhlins, KW und auch ein Tuner mit dem ich mich über das Thema unterhalten habe.


    Wie geschrieben ist die 40-200er Feder aus dem KW V3 Gutachten auch eine nicht gekennzeichnete Rennsportfeder. Eintragung war kein Problem.

    Was soll ein Prüfer für den Eintrag in die Papiere schreiben, damit bei einer Polizeikontrolle der Eintrag mit den eingebauten Federn einwandfrei zu identifizieren ist? Federraten helfen hier nicht weiter ;)

  • Was soll ein Prüfer für den Eintrag in die Papiere schreiben, damit bei einer Polizeikontrolle der Eintrag mit den eingebauten Federn einwandfrei zu identifizieren ist? Federraten helfen hier nicht weiter ;)

    Üblich sind das Aufführen der Beschriftung der Feder, die Anzahl der Windungen und ihr Durchmesser.

  • "Feder vorne KW 60110070, Drahtdurchmesser 10,5 mm, Innendurchmesser 61 mm, ungespannte Länge 200 mm (alternativ 5 Windungen)."

    Artikelnummer: 60110070
    Innendurchmesser: 61 mm
    Ungespannte Länge: 200 mm
    Federrate: 60 N/mm
    Drahtdurchmesser: 10,5 mm
    Produkt: Rennsportfeder
    Fahrzeugtyp: universal


    Nach Aussage von KW, Öhlins und diverser Tuner mit denen ich mich über das Thema unterhalten habe, ist so etwas durchaus eintragbar. Solche Federn sind auch in normalen Gewindefahrwerken mit ABE, oder Teilegutachten in Verwendung und werden in der Kombination eingetragen.
    Alle Federn meines V3, Hauptfedern und Hilfsfedern tragen einen Aufdruck mit den entsprechenden Artikelnummern. Vorne sind dabei auch Standard-Rennsportfedern verbaut. Ein Beispiel siehst Du hier:
    https://shop.loonytuns.de/KW_Suspension/Federn___Federteller/Fahrwerke_Zubehör___Ersatzteile/KW_Rennsportfeder_Innen_61mm_Federrate_70_ungespannte_Laenge_170mm_Draht_10_5mm_max_zul_Federweg_97mm.html?products_id=61021&osCsid=k9hpplag7v9v8cj2m5hnhjm41qpj28o2), oder hier https://picclick.de/KW-v3-2-wa…8235870.html#&gid=1&pid=5.


    Also am Ende alles lösbar, wenn man mit den richtigen Leuten zusammen arbeitet und einen Prüfer findet, der weiß was er tut.

  • Ein Prüfer, der sein Handwerk versteht, wird anhand der Federdaten erkennen, dass die 60-200 eine höhere Festigkeit und Tragfähigkeit hat und das Auto in Richtung "mehr untersteuern" verschiebt.


    Ist ja schön und gut.
    Was dem Sachverständigen in diesem Fall fehlte, war nicht der Sachverstand, sondern ein Beweis für die Behauptung, das sich der Wisch mit den Federdaten auf die eingebauten Federn bezieht.


    Irgendwelche Federn, mit irgendeinem Datenblatt oder gar irgendeiner ABE ist nichts Wert.
    Deshalb sollen da die entsprechenden Bezeichner draufstehen.

  • Waren denn die Federn dabei, oder war das eine Vorklärung nur mit Datenblatt? Wie von mir bereits geschrieben druckt KW die Federbezeichnung auch auf die Federn (Hast Du meinen Post gelesen? Da gibt es sogar Bilder von dieser Kennzeichung.)


    Aber selbst ohne diese Kennzeichnung, sollte es einem Prüfer möglich sein, Drahtdurchmesser, ungespannte Länge und Innendurchmesser nachzumessen und zu erkennen, dass Datenblatt und Federn zusammen passen. Das die Federn original KW sind, kann man ja ggf. mit einer Rechnung nachweisen. Diese Leute haben ein technisches Studium, oder zumindest eine technische Ausbildung und sind am Ende nur in der Lage Dokumente zu lesen, ohne jegliche Abstraktionsfähigkeit. So etwas verstehe ich nicht. In meinem beruflichen Umfeld, könnte ich so nicht arbeiten.

  • Ich glaube, hier möchte man es nicht verstehen. Wenn ein Teil zur Abnahme nicht gekennzeichnet ist (Papiere werden bei sehr gutem Prüfer, den es kaum gibt, erst gar nicht benötigt), kann ein Prüfer nichts in die Papiere eintragen (Bürokratie). Wenn der Name des Herstellers und die Rate drauf steht kann er schreiben "mit Federn KW 60-80". Steht da nichts müßte er schreiben " geprüft wurden gelbe Federn, die allen Prüfungen Stand gehalten haben, sie sind gelb und haben 22 Windungen und der Durchmesser beträgt 12 mm".
    Wenn also irgend etwas auf den Federn steht, alles kein Problem. Steht nichts auf den Federn, definitiv keine Abnahme. ;)

  • Und das weißt Du sicher, oder ist das eine Mutmaßung?
    Es gibt Teile die werden im Rahmen sogenannter Baumustergenehmigungen und anderer technischer Beschreibungen alleine durch eine Zeichnung und/oder ein Datenblatt beschrieben. Das ist ein anerkannter Industriestandard und es würde mich sehr wundern, wenn gerade der TÜV so etwas nicht kennt und damit nicht umgehen kann. Ich wüsste z.B. nicht, dass Standardfedern in der Serienausrüstung eine Kennzeichnung haben (vom Farbcode zur Fabriksteuerung abgesehen). Erstaunlicherweise bekommt das Auto damit aber dennoch eine Typzulassung.
    Ich verstehe nicht, warum das nicht funktionieren soll. Wenn es nur um die Bürokratie geht, kann er ja problemlos eintragen "Feder KW 60-200, 60110070".


    Aber davon abgesehen ist die Diskussion auch sehr müßig, da ich o.s. schon mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Rennsportfedern einen entsprechenden Aufdruck mit Kennzeichnung tragen. Für diese Kennzeichnung reicht nach dem was ich gefunden habe ggf. sogar ein Aufkleber. Das wird wohl jeder Hersteller liefern können, wenn die Sachen eintragungsfähig sind, oder sein sollen.

  • Natürlich ist das so eintragbar. Als Beispiel meine Bremsanlage, für die es anfangs fast gar nichts gab, nur eine allgemeine Beschreibung der Anlage mit Datenblatt. Per Einzelabnahme wurde das von einem versierten Prüfer problemlos eingetragen. Im Schein steht jetzt: K-Sport Bremsanlage an Achse 1, Innenbel. Bremsscheibe, N. 304X32MM, Bremssatteladapter, Bremssattel, Bremsscheibenadapter, KZ: KS.A7-28-8. Die Anlage war damals nicht mal explizit für den ND, nur die Adapter.

  • @Watashi wa Sven desu Ja, dass weiß ich sicher ;)
    @Wolfram Es stand ein Name drauf und die Kennzeichnung KS......


    Nennt dem Prüfer einen plausiblen relativ kurzen Text zur Nachvollziehung der eingebauten Teile und es ist kein Problem.
    Bei gelochten Scheiben reicht wirklich "Scheibenbremsen an VA innenbelüftet und gelocht 300x20 mm". Aber bei z.B. Federn ohne jeglichen Bezug und irgend einer Kennung auf das Produkt, leider keine Chance. Es würde ja reichen, wenn bei den Federn die Windung aufgeduckt ist. Nur halt irgend etwas zur Identifizierung.


    Ich hänge hier mal eine Kopie der Papiere meines letzten Spaßmobils dran.
    Was dort alles eingetragen ist, hatte zum Großteil gar keine Papiere. Jedoch konnte alles mit einem "erfahrenen Prüfer", der sich Zeit gelassen und Interesse gezeigt hat, eingetragen werden. Probleme waren immer nur die Wortlaute zur Identifizierung.
    Also alles aus eigener Erfahrung. Und ja, es gab Teile, die wurden nicht abgenommen, da eine Identifizierung nicht möglich gewesen wäre.

  • Dann ist ja gut, dass die Federn entsprechend gekennzeichnet sind.


    Dann ist das Problem für dieses Thema gelöst.