Frontscheibenabdeckung macht die Fliege; Regensensor kalibrieren

  • Das ist natürlich klar - daher wird der Händler verständlicherweise wohl andere Aufträge (zeitl.) vorziehen und Garantiefälle mögl. in Zeiträume mit schlechterer Auslastung schieben - finde ich auch ok, sofern nichts "lebensnotwendiges/ -relevantes" betroffen ist :)

  • In welchen Fällen wird der Händler an Teilen die im Rahmen der Garantie ausgetauscht werden sollen beteiligt?

    Nicht alles was während der Garantiezeit ausgetauscht wird ist auch ein unstrittiger Garantiefall mit 100% er Übernahme der Kosten durch den Hersteller.
    Die Werkstatt dokumentiert den Schaden, stellt den Garantieantrag, diskutiert mit der Herstellergarantieabteilung, erstellt weitere Nachweise.
    Der Hersteller bewertet, ob es sich um Garantie oder Abnutzung oder unsachgemäße Nutzung handelt und zu welchem Anteil er für Arbeitskosten und Material aufkommt. Das Ergebnis bekommt die Werkstatt. Im Zweifel wird evtl. nur Kulanz gewährt mit anteiliger Übernahme von Arbeitskosten und Material.
    In dieser Situation kann es bereits in der Garantiezeit dazu kommen, dass die Werkstatt anteilig Kosten und Material übernimmt um den Kunden nicht zu verlieren.


    Nehmen wir mal an der Hersteller übernimmt 100% Material und Arbeitskosten, dann beinhaltet das absichtlich nur die Aufwendungen der Werkstatt ohne Gewinnmarge. Ansonsten wäre ein Garantiemissbrauch durch die Werkstätten möglich, indem unnötige Garantiefälle generiert werden.
    Hat die Werkstatt zusätzlich 10 Stunden Arbeit für langwierige Verhandlungen (x Mails, x Telefonate und x Formulare) mit der Herstellergarantieabteilung aufgewendet, dann bleiben diese 10 Stunden, die der Mitarbeiter der den Antrag durchgefochten hat, als Verlust übrig.
    Diese 10 Stunden muss der Mitarbeiter auch bezahlt werden, aber wovon? ?(


    Deswegen sind nur einfache Garantieaufträge kostenneutral und schwierige Garantieaufträge wird man nur gerne für "gute Kunden" durchführen. Wer arbeitet schon gerne mit Verlust?

  • Der Mitarbeiter erhält doch ein Festgehalt - daher der Hinweis auf Zeiten ohne entspr. Auslastung.
    Gewinn mit Garantiefällen machen ist/ war kaum die Frage.
    (Direkte oder indirekte Akquise/ Kundenbetreuung leider immer ein Faktor, der nicht direkt bezahlt wird - nur indirekt. Bedeutet aber wirtschaftl. nicht = automat. drauf zahlen)
    Und zur Ausführung von Fällen in denen Mazda die Garantie nicht voll übernimmt, kann der Händler kaum (recht.) zur Übernahme aus Kulanz von Mazda verpflichtet sein.
    Wie gesagt, die Situation der Händler ist nicht rosig und es ist gew. nachvollziehbar, dass bestimmte Tätigkeiten hinten angestellt werden (müssen) und Zeit bei Fehlersuche etc nicht erstattet wird;
    auch ist wohl jedem die sonstige Problematik von Garantiemissbrauch klar, aber dass der Händler (so wie oben formuliert) in Garantieffällen (grds) drauf zahlt und gezwungen wird sich zu beteiligen (Fehler seinerseits außen vor), erscheint mir auch nicht so ganz der Fall zu sein.
    Auch darf man nicht vergessen, dass der Händler im Rahmen/ in Folge seiner Verträge mit Mazda, welche die Übernahme von Garantieaufträgen inkludiert anders profitiert - Einkaufspreise/ off. Partnerstatus etc -
    Garantiefälle davon losgelöst zu sehen ist wohl auch nicht ganz sinnvoll (für den Händler).
    Ein "schlauer" Händler versucht mithin sich den Aufwand in Zeiten ohne maximale Auslastung zu legen und kommuniziert seinen Aufwand dem Kunden gegenüber und
    dieser weiß das hoffentlich zu schätzen (gestattet ggf späteren und längeren Werkstattaufenthalt, kauft Zubehör, erteilt andere Aufträge...).
    So hab ich es ein paar Male erlebt und aktuell bei Mazda.
    Just my 2... :)

    5 Mal editiert, zuletzt von MCrown ()

  • Vielleicht sollte Mazda da mal seine Philosophie generell überdenken? In einer Kundenbefragung hatte ich mal angeregt, wenn es ein Garantiefall ist, dann sollte man bei einer längeren Reparatur dem Kunden ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen (ein Garantiefall liegt ja zu 99% dann vor, wenn es sich um einen Materialfehler/Konstruktionsfehler handelt für den der Kunde nichts kann).
    Diese Idee wurde positiv aufgenommen und man wird das überdenken. Aber ich kann mir ja nun denken was die sich überlegen werden, sicherlich muss der Händler/Werkstatt den Ersatzwagen auf eigene Kosten bereitstellen, obwohl der sicherlich auch nichts für den Mangel kann.

  • Bei mir wurde vor zwei Monaten die Windschutzscheibe getauscht, laut Aussage der Werkstatt wurden die Rahmen getauscht, da beim demontieren die Halter kaputt gehen. Heute bei 140 KMH auf der Autobahn ist mir auf der Beifahrerseite die Leiste abgerissen und gleichzeitig die Scheibe erneut gerissen. Der Rahmen wurde schon defekt eingebaut, unterer Halter abgerissen der obere Halter war am Sockel nur geklebt. Ich bin sowas von angefressen, die Werkstatt kann froh sein das ich sie erst am Dienstag erreichen kann.

  • So jetzt hat es mich auch erwischt.
    Am Wochenende hat sich auf der Autobahn die obere Abdeckung mit einem lauten Knall bei ca. 200 km/h verabschiedet.
    Der RF ist ein Jahr alt und es wurde keine Scheibe vorher getauscht. Alles noch in orginalen Zustand.
    Die läppischen Plastikclipse sind einfach abgerissen.
    Garantieantrag wurde gestellt und ich bekomme eine neue Blende.
    Ist aber schon ein Armutszeugnis wenn sich das Auto bei höheren Geschwindikeiten in seine Einzelteile auflöst. :thumbdown:

  • So, Scheibe wurde gewechselt und ich habe direkt bei der Fahrzeugabgabe auf das Problem mit der Abdeckung hingeweisen. Die Teile waren natürlich nicht bestellt, da es nicht im normalen Ablauf ist.
    Beim Abholen des Wagens kam der Chef der Niederlassung direkt auf mich zu und informierte mich, dass ich Recht gehabt hatte und man den Rahmen noch wechseln wird - kommenden Samstag. Er hat auch weitergegegben, dass stets der Rahmen mit erneuter wird.


    Bis dahin fahre ich mit der lockeren Abdeckung rum.

  • Jau, ist leider "Stand der Technik" ;)

    Blue Sky :thumbup:


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