Abblendlicht mit Tagfahrlicht

  • Geht das denn? Erklär mich das bitte, ich will auch sparen! ;)

    Null Problemo :)


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    POWERFUL.WONDERFUL.PERFECT.
    MX-5 RF G160 Sportsline ohne SP
    Fahrwerk: ST-X, JR-11 Matt Bronze 17x8.25 ET:35, Hankook Ventus V12 Evo2 215/40 ZR17
    Fahrzeugthread:——>Grecco‘s RF Trinity<—— :D 100 % Sauger, nur Halbtote werden zwangsbeatmet :D

  • Also ich hätte definitv auch interesse daran! Mit dem Haken, dass man es ggf. alle 2 Jahre mal kurz für einen Termin ausbauen sollte.. aber vielleicht findet sich da ja auch noch einer, der damit vorher mal zum freundlichen Prüfungsamt muss :D

  • Also, no fake news.... das Kabel ist erfolgreich an einem Fahrzeug getestet. Die Teile werden jetzt produziert - es dauert aber noch ein wenig... über den Preis kann ich jetzt nichts sagen, auf der web steht er mit 35$, das ist echt ein Schnapper und ein "Einführungspreis" Später werden es 49$ sein Ich bekomme ein wenig Rabatt bei einer 20 Stück Bestellung. Keine Ahnung ob das für eine Bestellung erreicht werden kann. in Euro grob kalkuliert ohne mögliche Zollabgaben schätzungsweise 53,00 €..


    Was meint ihr???? geht das????

    Bin dabei!! Bitte reservieren. :thumbup:

  • Ist denn jetzt überhaupt schon raus, ob damit die BE erlischt? Oder das so zugelassen ist. Ansonsten würde ich mir wohl schwer tun, irgendwas zu bestellen, wovon ich noch nicht mal den genauen Preis kenne, geschweige denn weiß, ob mein Fahrzeug dann überhaupt noch für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen ist.

    MX-5 ND - SAKURA - MATRIXGRAU - G131


    “I think a lot of psychopaths are just geniuses who drove so fast that they lost control.”
    Criss Jami, Killosophy

  • Ich bin soweit Experte sagen zu können, dass das Licht, die Tagfahrleuchte,bei eingeschaltetem Abblendlicht gedimmt wird, so wie es auch vorgeschrieben ist. Z.Zt. ist es beim Mazda ja so, dass es gänzlich erlischt, sobald das Abblendlicht eingeschaltet ist. Also ist alles im Lot. Der Verlust der BE dürfte daher nicht passieren. Ich habe am kommeden Montag aber ein Gespräch mit unserem Tüver genau darüber. ..also stay tuned....

  • Ist denn jetzt überhaupt schon raus, ob damit die BE erlischt? Oder das so zugelassen ist. Ansonsten würde ich mir wohl schwer tun, irgendwas zu bestellen, wovon ich noch nicht mal den genauen Preis kenne, geschweige denn weiß, ob mein Fahrzeug dann überhaupt noch für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen ist.

    Da wirst du wohl abwarten bis jemand so ein Teil verbaut und getestet hat. Erst dann kennen wir die genaue Funktionsweise. Und wenn dann jemand wirklich damit zum Tüv geht, dann erfãhrst du ob und in welcher Form es zulässig ist.

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  • Ist denn jetzt überhaupt schon raus, ob damit die BE erlischt? Oder das so zugelassen ist. Ansonsten würde ich mir wohl schwer tun, irgendwas zu bestellen, wovon ich noch nicht mal den genauen Preis kenne, geschweige denn weiß, ob mein Fahrzeug dann überhaupt noch für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen ist.

    Das würde mich auch brennend interessieren. Allerdings, ohne ein Fachmann zu sein, vertrete ich die Meinung, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn an einer vorhandenen Beleuchtungsanlage rumgefummelt wird.

  • Das würde mich auch brennend interessieren. Allerdings, ohne ein Fachmann zu sein, vertrete ich die Meinung, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn an einer vorhandenen Beleuchtungsanlage rumgefummelt wird.


    Das ist Quatsch.


    Was zählt ist nicht das Gefummel, sondern das Ergebnis.


    Und wenn man sich ansieht, wie leichtfertig Leute LED-Leuchtmittel verbauen, obwohl dabei ein Ergebnis herauskommt, bei dem ganz sicher die BE erlischt, wundern mich die Bedenken an dieser Stelle doch sehr.


    Ich werde am Wochenende mal sehen, ob ich einen Grund dafür finde, dass im Abblendlichtbetrieb die TFL nicht als Begrenzungsleuchten mitleuchten oder ggf. als alleinige Begrenzungsleuchten dienen können. Wenn, dann müsste das eigentlich direkt die StVZO hergeben.


    Wenn durch die Box ein Verhalten erzeugt wird, was den Regelungen der StVZO entspricht, könnte natürlich trotzdem formell die BE erlöschen, weil das nicht dem Verhalten entspricht, mit dem es die Typzulassung gegeben hat. Aber es müsste eigentlich leicht beim Verkehrsamt oder der entsprechenden Prüforganisation eingetragen werden können.


    Oder man fährt damit "schwarz", weil es dank des regelkonformen Verhaltens auch für jeden Fachkundigen (Rennleitung) legal aussieht und somit niemals beanstandet werden wird.
    Das halte ich (im Gegensatz zu den oben erwähnten LED-Leuchtmitteln) für vertretbar.

  • Ich hatte gerade mal Zeit etwas zu recherchieren und bin auf diesen Wikipedia-Eintrag gestoßen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht


    "Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen."



    Gedimmt scheint es jedoch erlaubt zu sein.


    Also freie Fahrt dafür ;)

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