G184 Spurverbreitung

  • Hallo,


    mein G182 kommt in knapp einem Monat bei meinem Händler an. Ich wollte die Woche noch meine 30/40 H&R Verbreiterung vorbei bringen.


    Seh ich es richtig dass ich, da kein G160, ein Vollgutachten machen muss ? Sollte man hier lieber mit der Eintragung warten ?


    Viele Grüße

  • Solange es kein neues Gutachten gibt, das die neue EG-Typgenehmigungsnummer der G 184 enthält, fährst du mit Spurplatten im Zweifelsfall ohne Betriebserlaubnis herum.


    Wenn der Hersteller nach wie vor ein Interesse am Geschäft mit dem MX-5 hat, wird das Gutachten vermutlich bald kommen. Aber wie @Kugelfisch in einem anderen Thread schon anmerkte, kann "bald" im dümmsten Fall auch Monate heißen. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam.


    Du hast also im wesentlichen drei Optionen, Warten, Einzelabnahme oder Fahren ohne BE. Musst du dir überlegen.

  • Vielen Dank für die Antworten. In anderen Ländern der Welt achtet man lediglich darauf, dass die Felgen rund sind, in Deutschland treibt man es auf die Spitze wegen 3 NM mehr :)


    Hat natürlich alles eine berechtigte Grundlage.

  • Hallo,


    habe das gleiche Problem und soeben mit H&R in Lennestadt telefoniert.


    Frau Grams erklärte mir, dass das Gutachten für die Distanzringe in ca. 3 Wochen auf den G184 erweitert werden soll.


    Gruß


    Martin

    Gruß

    Martin


    2.0 SL, G184, Onyx-Schwarz, SP, Bastuck, BBS-Felge aus Zubehörkatalog, Eibach ProKit, SPS-Lenkrad, "Stubby", schwarze Blinker.

    Einmal editiert, zuletzt von Blacky ()

  • Da meiner (G184) in angeblich 14 Tagen zur Auslieferung kommt habe ich heute erneut mit H&R telefoniert. Diesmal hatte ich einen Herren dran, der mir mitteilte, dass es keiner Erweiterung auf den G184 bedarf, sondern man die Platten, ohne Probleme befürchten zu müssen, unter Beibehaltung des vorhandenen Gutachtens (G160) umbauen könne. Begründung Typ sei der gleiche.



    Sollte jemand andere Infos haben bitte posten.


    Gruß


    Martin

    Gruß

    Martin


    2.0 SL, G184, Onyx-Schwarz, SP, Bastuck, BBS-Felge aus Zubehörkatalog, Eibach ProKit, SPS-Lenkrad, "Stubby", schwarze Blinker.

  • Hallo Ernst, @Kugelfisch


    weil ich im Post darüber am 02.10. von der Dame bei H&R eine andere Auskunft bekam. Dieser Widerspruch macht mich stutzig. Was soll ich jetzt Glauben?
    Möchte keine Probleme mit dem Gesetz deswegen.


    Aber Danke für die schnelle Reaktion. :thumbsup:


    Gruß


    Martin

    Gruß

    Martin


    2.0 SL, G184, Onyx-Schwarz, SP, Bastuck, BBS-Felge aus Zubehörkatalog, Eibach ProKit, SPS-Lenkrad, "Stubby", schwarze Blinker.

  • @Blacky du kannst da aber beruhigt sein, ob G18ß od G184 spielt bei spurplatten und Federn keine Rolle !!! und so ist das auch darin kommuniziert. Es steht lediglich der ND/RF drin und das reicht,weil es bei den Platten u Federn nicht um die Leistung geht... kannst also bestellen..


    Gruß
    Ernst

  • Achtung: Wichtig ist, dass die EG-Typgenehmigungsnummern auf Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und Gutachten der Spurplatten (vermutlich ABE) identisch ist! Und ich kann mir nicht vorstellen, dass G160 und G184 die selbe EG-TGNr. haben. ...


    Viele Grüße
    KH