Unfallrecht

  • Bitte beachtet bei einem unverschuldeten oder jedenfalls nicht allein verschuldetem Unfall immer, dass Versicherungen nicht dafür da sind, Schäden zu regulieren, sondern Geld zu verdienen. Sie ziehen euch mit der richtigen Geschwindigkeit über den Tisch, dass die Reibungshitze als Nestwärme empfunden wird. :thumbdown:


    Schaltet einen Anwalt ein, der was vom Verkehrsrecht versteht (z.B. mich :D ) und achtet darauf, dass ihr den Sachverständigen auswählt und nicht nicht die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wie der den Schaden rechnet, brauche ich wohl nicht erläutern. Sowohl der Rechtsanwalt als auch der Sachverständige werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt, ihr holt euch also Profis an eure Seite, die ihr in aller Regel nicht einmal selbst bezahlen müsst! 8o:thumbsup:


    Hier gibt es das auch nochmal als Video.

  • Das kann und muss ich, nach drei unverschuldeten Unfällen in 2016 leider bestätigen.


    Zum Glück hatte ich ein gutes Schadensmanagement an der Seite.
    Zwei der drei Versicherungen wollten mich, obwohl der Verursacher die Schuld schriftlich auf sich genommen hatte, über den Tisch ziehen.


    In einem Fall muss man allerdings sagen, dass die gegnerische Versicherung sich sehr ordentlich verhalten hat.
    In diesem Fall musste der Anwalt praktisch nicht eingreifen, hat abschließend gesagt, dass die Versicherung sehr kulant gewesen wäre.
    Die gegnerische Versicherung war die Versicherung mit dem großen R und dem großen V im Namen ;)
    Im positiven Fall kann man das ja ruhig mal erwähnen.


    Was ich daraus gelernt habe:
    Egal wie groß der Schaden, egal wie offensichtlich und deutlich die Schuld verteilt ist,
    in jedem Fall einen Anwalt / ein Schadensmanagement mit einbeziehen.


    Es macht es definitiv leichter! Danke und toitoitoi!
    Gruß Oli

  • Bitte beachtet immer, dass Anwälte nicht dafür da sind, Euch zu helfen, sondern Geld zu verdienen. Sie ziehen euch mit der richtigen Geschwindigkeit über den Tisch, dass die Reibungshitze als Nestwärme empfunden wird.


    8)

    Ich hab' ein Auto tief und breit, tanke viel und komm' nicht weit

  • Bitte beachtet immer, dass Anwälte nicht dafür da sind, Euch zu helfen, sondern Geld zu verdienen. Sie ziehen euch mit der richtigen Geschwindigkeit über den Tisch, dass die Reibungshitze als Nestwärme empfunden wird.


    8)

    Lässt dein Wohnort Rückschlüsse auf deinen Arbeitgeber zu? Nur so wäre dieser Post verständlich....
    Natürlich möchte ich mit meiner Arbeit Geld verdienen, so wie jeder andere auch.
    Der Anwalt verdient mehr, wenn er mehr für den Mandanten rausholt - die Interessen laufen also gleich. Versicherungen verdienen mehr, wenn sie weniger an die Geschädigten zahlen.

  • Bitte beachtet immer, dass Anwälte nicht dafür da sind, Euch zu helfen, sondern Geld zu verdienen. Sie ziehen euch mit der richtigen Geschwindigkeit über den Tisch, dass die Reibungshitze als Nestwärme empfunden wird.


    8)

    Der Autohändler, der Bäcker, der Steuerberater . . . die sind da um zu helfen?
    Ein Arzt kann einen todkranken Patienten auch nur sehr selten heilen. Es kommt auf den Fall an und die Möglichkeiten, welche sich mit dem bestehenden Recht erreichen lassen. Autos kann man auch selbst reparieren, wenn man dies kann. Manchmal ist es aber von Vorteil einen Fachmann dran zu lassen.
    Je nach Situation ist man mit einem Rechtsanwalt sehr viel besser beraten und wird gerade dann nicht über den Tisch gezogen.


    Der Anwalt kann das Gesetz nicht nach belieben verbiegen und manchmal ist anhand der bestehenden Gesetze für den Kunden (Mandanten) das Ergebnis unbefriedigend und mangels Verständnis von der Materie unverständlich.
    Es scheint, dass Du leider genau eine solche Erfahrung gemacht hast. Natürlich gibt es in jeder Branche gute und schlechte Praktiker und auch diese machen mal Fehler.

    ND 2,0 Sports-Line, ST mit SP, Soul Red Crystal, BBS, SPS Street, I.L. Spurplatten, Lenkrad Zymexx ZStyle#1 Performance, Fox ESD re. mit Zymexx Diffusor, Mesh Grill „s“ , sequentielle Blinker h. u. The Cone

  • Hier nochmal ein wichter Hinweis aus einer nicht unbedingt juristischen Fachzeitschrift:


    https://www.handwerksblatt.de/…vPhnnE01krWA3cRPt0qTYvuL8


    Die Versicherer versuchen immer wieder mit neuen Tricks, die Schäden klein zu rechnen, bzw durch ihre Helfershelfer klein rechnen zu lassen. Wie gut die Feststellungen einen Sachverständigen sein werden, der von der Versicherungswirtschaft geknebelt ist, sein werden, ist hoffentlich jedem klar...


    Der Mehrheitsgesellschafterin (99,2 % der Anteile!) ist übrigens gerade erst im Januar 2019 die Restschuldbefreiung erteilt worden. Jetzt kann man mal spekulieren, woher sie das Geld für diese Gesellschaft hat (also wer ein Interesse an deren Tätigkeit hat).

  • Hier sind noch ein paar Hinweise von unserer ARGE zu Auffahrunfällen. Eine wichtige Ausnahme wird übrigens nicht benannt: Der Kettenunfall und die Bremswegverkürzung: Wenn der Vordermann (Nr 2 in der Kette) seinerseits schon seinem Vordermann (Nr 1) aufgefahren ist, kommt er früher als für seinen Hintermann (Nr 3) zu erwarten ist, zum Stehen. Somit ist der Bremsweg, der dem Hintermann (3) zur Verfügung steht, kürzer, als er erwarten muss. Dann verursacht 2 nicht nur den Unfall mit 1, sonder auch den mit 3.


    https://anwaltauskunft.de/maga…OPYpmYgP2CeSwnyzx8gUDZtdU

  • Der Thread ist zwar eeetwas älter, aber das Thema wollte ich nicht im "Was hast Du heute mit Deinem MX-5 gemacht"-Thread diskutieren (da OT). Ich hoffe einfach, ramm hat es gut ins neue Jahr geschafft und ist noch unter uns =)

    Die Frage knüpft etwas an diese Geschichte an [Link] und passt daher gut (besser!) hierher:

    Mir ist im Parkhaus jemand gegen die Frontstoßstange gefahren. Netterweise ist der Verursacher (netter Kerl) vor Ort geblieben und hat seine Versicherung kontaktiert, weshalb ich ihm direkt dort mit dem Handy am Ohr begegnet bin (ca. 5min nach dem Schaden). Wir haben das Gespräch mit seiner Versicherung dann gemeinsam geführt, die Daten abgeklärt, die Schuldfrage festgehalten und auch sofort den Auftrag zur Reparatur an ein Autohaus bei mir in der Nähe weitergegeben. Das Autohaus hat einen Gutachter beauftragt, obwohl die Versicherung meinte, das sei nicht nötig, und die Versicherung hat diesen auch schon bezahlt. Danach wurden mit einiger zeitlicher Verzögerung die Reparaturen durchgeführt. Soweit war ich (bis auf den zeitlichen Verzug) happy und habe mich sogar gefreut, dass nun die Steinschläge verschwinden. Schließlich mussten Frontschürze und Motorhaube lackiert werden. Die Frontschürze kam komplett neu.

    Jetzt das böse Erwachen und der Grund meiner Frage: Ich habe das Auto zurückbekommen und durfte den im Forum schon häufiger beschriebenen Farbunterschied im Magmarot zwischen Stoßstange und Restfahrzeug feststellen. Das habe ich dem Werkstattmeister auch direkt so kommuniziert, wir haben uns das noch einmal angeschaut und er meinte, das läge so am Wetter und Lichteinfall. Ich bin also ein paar Tage umhergefahren, habe Fotos gemacht und bin dann mit Beweismaterial zurückgekommen, um zu reklamieren. Bis dahin lief auch noch alles "super". Die Werkstatt hat mir einen Termin zum Nachlackieren gemacht. Allerdings (und hier kommt's endlich) mit der Anmerkung: "Das muss ich Ihnen gleich sagen, wir bekommen das nicht so hin, dass da kein Farbunterschied ist". Ab Werk sei das auch so und eben auf den Übergang Kunststoff-Blech zurückzuführen. Das ist in meinen Augen natürlich grober Unfug, da

    a) ich ja Bilder und andere Autos im Showroom habe, die zeigen, dass da kein sichtbarer Farbunterschied ab Werk ist.

    b) ich zwar weiß, dass das schwer zu lackieren ist, aber mehrere Lackierer - und auch bei dieser Werkstatt - ja bereits erfolgreich waren.

    c) ich so eine Aussage vorab eigentlich nur mit: "Okay, dann bessert ihr einfach so lange nach, bis ich zufrieden bin", beantworten will.


    Und nun (finally) die Frage: Kann ich c) machen? Wer entscheidet ab wann, ob ich zufrieden bin und das Auto erfolgreich in den Ursprungszustand (Qualitätsmerkmal) zurückversetzt wurde? Die Werkstatt könnte sagen: "Rot ist die Stoßstange und alles funktioniert - also sind wir fertig" und die Versicherung könnte zustimmen. Steht dann meine Kundenaussage: "Sieht aber kacke aus", als subjektive Meinung nutzlos im Raum? Würde ein Gutachter den Farbunterschied (diverse Fotos im Forum und auf meinem Handy) auch sehen und wer müsste den bezahlen? Ich habe eine Rechtschutzversicherung und will das Auto bis ans Ende unserer Tage behalten. Daher würde ich es definitv auf einen Rechtsstreit anlegen, wenn ich wüsste, dass der Erfolg haben kann. Nur kann er das? Bin ich im Recht oder nur pingelig und für die Werkstatt nervig?

    Der gegnerischen Versicherung dürfte es ja egal sein, oder? Bei Werkstattbindung hat es schon mal Wunder gewirkt, die Versicherung einzuschalten, weil die Werkstatt dann Angst bekam, auf der "böse"-Liste zu landen. Hier wird's aber vermutlich nichts bringen, oder?



    Sorry for the long post.jpg

    MX-5 ND G184 (08|2018) Signature Line, magmarot
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