Neues zum Verkehrsrecht

  • DASHCAM




    Da viele von euch eine Dashcam nutzen, hier der Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2018. Es ist zwar noch zum Bundesdatenschutzgesetz ergangen, durch die Datenschutzgrundverordnung hat sich aber hierfür nichts geändert.




    Die wesentliche Aussage des BGH ist, dass Dashcams zulässig sind. Wird aber dauerhaft aufgezeichnet, ist das datenschutzrechtlich unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Um das zu vermeiden, müssen sich die Daten automatisch „in kurzen Abständen“ (wie kurz das auch immer sein mag…) überschrieben werden und dürfen nur anlassbezogen dauerhaft gespeichert werden. Da es Dashcams gibt, die mit Erschütterungssensoren ausgestattet sind, ist das für Unfälle also problemlos möglich.




    Erfreulicher Weise hatte der BGH in dem entschiedenen Fall aber die Verwertung der Aufzeichnung trotz der dauerhaften Speicherung die Verwertbarkeit für die Entscheidung über einen Verkehrsunfall für zulässig erklärt.




    Bitte beachtet, dass es für die datenschutzrechtliche Frage nicht darauf ankommt, ob ihr die Aufnahmen veröffentlicht. Auch die private „Erhebung“ und „Verarbeitung“ (es reicht dafür das Speichern!) ist danach unzulässig.




    Bei einer Kontrolle wird aber kaum ein Mitglied des Kappenvereins feststellen können, ob und wenn ja in welchem Intervall die Aufzeichnungen automatisch überschrieben werden.

  • Mit dem Fahrverbot ab 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine richtig fiese Sache. Man übersieht sehr oft die kleinen Ortschaften und fährt dort dann zu schnell. Angenommen man fährt in einer 70er-Zone 75 km/h und übersieht das Ortseingangschild, dann ist bereits der FS futsch. Finde ich völlig überzogen! :thumbdown:

    ND 2,0 Sports-Line, ST mit SP, Soul Red Crystal, BBS, SPS Street, I.L. Spurplatten, Lenkrad Zymexx ZStyle#1 Performance, Fox ESD re. mit Zymexx Diffusor, Mesh Grill „s“ , sequentielle Blinker h. u. The Cone

  • Vielen Dank Markus,


    ich habe in meinem Fall Glück gehabt. Mein RA hatte ja dem Fahrverbot widersprochen, mir aber keine Versprechungen gemacht.
    Letzten Donnerstag, einen Tag bevor ich die Fleppe zur höflichen Aufbewahrung abgeben wollte, kam der Bescheid, dem Einspruch stattgegeben wurde.
    Wir wissen nicht wieso und warum. Das ist uns einfach Schleierhaft. Wir fragen nicht nach und halten Still, wundern uns und ich darf weiter fahren.


    Also innerorts finde ich es auch, dass da was passieren muß. In meiner 30er Zone rasen die durch das ist nicht mehr schön. Aber außerhalb finde ich es echt übertrieben und unnötig und unverhältnismäßig. Gretaismus eben.


    Gruß
    Ernst
    (happydriver)

  • Kommt auf die Situation an. Ich habe eine Pension direkt an einer Staatsstrasse. Die Hofeinfahrt liegt in einer Kurve. Zudem ist direkt vorm Haus eine Bushaltestelle und ein Wanderweg kreuzt die Strasse direkt vorm Haus. Hier war immer 100 erlaubt. Viele Jahre Kampf und wir bekamen endlich ein 70er Schild. Nur leider bringt das rein gar nichts. Unter 100 fährt hier niemand. Teils erheblich schneller. Teilweise so schnell, das die Autos in der Kurve auf die Gegenfahrbahn gezogen werden. Die Strecke ist landkreisweit als Rennstrecke bekannt. Hier würde ich knallhart durchgreifen und den Führerschein an Ort und Stelle vernichten.

    MX5 ND 2,0 Edelbrock Supercharger, Friedrich Fächerkrümmer und Metallkat, Fox Endschalldämpfer, ACT Kupplung und Schwungscheibe, BC-Suspension, H&R Stabis, K-Sport Brakes, Compomotive Felgen, Michelin PS4,
    Eton und Rockford Fosgate Hifi

  • aber dann kommt auch wieder jemand um die Ecke den die drempels stören und spricht von gretaismus...
    ...was hat denn eigentlich die Greta mit dem Bussgeldkatalog zu tun? Armes Mädchen- an allem Schuld was uns vermeintlich einschränkt...

  • Mir ist es schon 2x passiert im Laufe der Jahre, dass ich eine Ortschaft nicht bemerkt habe. Außer dem kleinen Ortseingangsschild hatte sich das Straßenbild kein Stück verändert und es sah einfach noch nach Landstraße aus.
    Mit der alten Regelung hatte man da ja noch Luft, doch jetzt ist der Lappen sofort futsch bzw. bei in Kraft treten der neuen Reglung.
    Bei dem Foto war ich dann knapp unter 70 km/h schnell! Also vorher bin ich auf der Landstraße bei vorgegebenen 70 km/h sogar drunter gewesen.


    Na ja, dann muss man bei nicht ausreichend sichtbaren Ortsschildern (Grünbewuchs, die Sicht versperrenden Gegenständen/Fahrzeugen etc.) halt Bilder machen und ggf. Einspruch einlegen.


    Finde allerdings auch, dass im Straßenverkehr immer mehr gedrängelt oder geschlichen wird. Viel zu oft sind die Leute zu schnell oder auch zu langsam unterwegs. Da ist der Blick meist mehr auf dem Smartphone als auf der Straße.


    Sagte er, fuhr 100 km/h und tippte diese Zeilen. SCHERZ! :evil::saint::D

    ND 2,0 Sports-Line, ST mit SP, Soul Red Crystal, BBS, SPS Street, I.L. Spurplatten, Lenkrad Zymexx ZStyle#1 Performance, Fox ESD re. mit Zymexx Diffusor, Mesh Grill „s“ , sequentielle Blinker h. u. The Cone

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