Vandalismus - Verdeck reparieren oder tauschen?

  • Wie hier schon erwähnt bei"Vandalismus" und oder "versuchter" Einbruch /Diebstahl zahlt die TK nicht! Erst wenn minimum eine CD, Sonnenbrille oder ähnliches aus dem Auto entwendet wurde.

    das führt zwar zu weit, aber eine Sonnenbrille oder andere lose Gegenstände sind nicht Teil der TK. Und daher müssen ggf. Auch keine Einbruchsschäden bezahlt werden:


    "Fazit: Wurde aus einem Fahrzeug ein Gegenstand entwendet, muss eine Teilkasko grundsätzlich nur Ersatz – für z. B. die Beschädigung des Kfz – leisten, wenn dieser Gegenstand versichert war. Ist unklar, was der Täter stehlen wollte, ist in der Regel jedoch davon auszugehen, dass der Täter sowohl versicherte als auch unversicherte Sachen entwenden wollte.
    (LG Frankfurt (Oder), Urteil v. 11.01.2016, Az.: 16 S 98/15)"

    https://www.anwalt.de/rechtsti…die-teilkasko_083354.html

  • Das sind die typischen Aufforderungen zum Versicherungsbetrug
    Ingo

    DAS ist wohl schon ziemlich unverschämt - daraus eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug in einem öffentlichen Forum zu unterstellen.


    Beim nächsten Schreibimpuls vielleicht mal kurz überlegen...



    Rolf

  • das führt zwar zu weit, aber eine Sonnenbrille oder andere lose Gegenstände sind nicht Teil der TK. Und daher müssen ggf. Auch keine Einbruchsschäden bezahlt werden:
    "Fazit: Wurde aus einem Fahrzeug ein Gegenstand entwendet, muss eine Teilkasko grundsätzlich nur Ersatz – für z. B. die Beschädigung des Kfz – leisten, wenn dieser Gegenstand versichert war. Ist unklar, was der Täter stehlen wollte, ist in der Regel jedoch davon auszugehen, dass der Täter sowohl versicherte als auch unversicherte Sachen entwenden wollte.
    (LG Frankfurt (Oder), Urteil v. 11.01.2016, Az.: 16 S 98/15)"


    https://www.anwalt.de/rechtsti…die-teilkasko_083354.html

    Wie im letzten Satz steht: Wenn unklar ist, ob der Täter versichert oder unversicherte Sachen stehlen wollte, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Täter sowohl versicherte als auch unversicherte Sachen entwenden wollte. Wenn etwas aus dem Auto entwendet wurde, dann springt die TK meist ein. Musste ich selber leider erleben, da meine Freundin sich kurz umentschlossen hatte und ihre HANDTASCHE beim Aussteigen wieder in das Auto gelegt hatte. Ich hatte das nicht mitbekommen und wunderte mich beim Zurückkommen, warum mein Auto weg und ein Haufen Glasscherben noch da waren. Ende vom Lied: Scheibe eingeschlagen, Handtasche weg, Auto zu Gefahrenabwehr sichergestellt..... Aber TK hat den Schaden am Wagen übernommen.

    Grüße


    Andreas


    MX-5 G184 Signature in schwarz, Öhlins Road & Track (70/40), I.L. Motorsport Domstrebe (Front + Heck), Zymexx Blinker

  • Wie im letzten Satz steht: Wenn unklar ist, ob der Täter versichert oder unversicherte Sachen stehlen wollte, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Täter sowohl versicherte als auch unversicherte Sachen entwenden wollte. Wenn etwas aus dem Auto entwendet wurde, dann springt die TK meist ein. Musste ich selber leider erleben, da meine Freundin sich kurz umentschlossen hatte und ihre HANDTASCHE beim Aussteigen wieder in das Auto gelegt hatte. Ich hatte das nicht mitbekommen und wunderte mich beim Zurückkommen, warum mein Auto weg und ein Haufen Glasscherben noch da waren. Ende vom Lied: Scheibe eingeschlagen, Handtasche weg, Auto zu Gefahrenabwehr sichergestellt..... Aber TK hat den Schaden am Wagen übernommen.

    Glück gehabt, denn rechtlich sieht es da nicht so gut aus. (Wobei ein reiner Glasschaden eh TK ist):


    „Nach Ansicht des LG gilt daher Folgendes: Hat der Versicherungsnehmer deutlich sichtbar nicht mitversicherte Gegenstände im Auto liegen lassen – z. B. seinen Geldbeutel, sein Handy, eine Tasche oder ein mobiles Navigationsgerät –, so wird wohl davon auszugehen sein, dass der Dieb diese Gegenstände mitnehmen wollte. In diesem Fall müsste die Teilkasko unter Umständen nicht leisten. „

  • @ingo wenn jemand objektiv prüft, ob Spuren durch einen versuchten Einbruch über die TK abgedeckt sind, ist das ein Versicherungsbetrug?! Gehts noch?
    Entspann dich mal, bevor du andere unrechtmäßig beschuldigst eine Straftat zu begehen!


    DAS ist wohl schon ziemlich unverschämt - daraus eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug in einem öffentlichen Forum zu unterstellen.
    Beim nächsten Schreibimpuls vielleicht mal kurz überlegen...

    Danke Jungs, dann brauch ich dem @ingo ja nicht mehr auf seine Unterstellung zu antworten!

  • Was willst du daran nähen lassen? Wenn es gelingen sollte, dann sieht das Ergebnis fürchterlich aus.


    Ich würde es über die Versicherung abwickeln, denn soweit ich weiss steigt man auch nicht in der Schadensfreiheitsklasse.


    Zumal dein Verdeck auch so nicht sonderlich gepflegt aussieht! ;)

    ich stand direkt unter ein Baum bei wechselhaftem Wetter, was will man machen. Das Auto wird dreckig wenn man es benutzt ;)


    Der Versicherung von meinem Arbeitgeber hat mir mein gestohlenes Sakko ersetzt, war eine Geschäftsreise. Naja, shit happens.

  • ... gestohlenes Sakko. Damit TK. Problem gelöst, da es kein Vandalismus ist, sonder die Folgen von einem Einbruch.

    Grüße


    Andreas


    MX-5 G184 Signature in schwarz, Öhlins Road & Track (70/40), I.L. Motorsport Domstrebe (Front + Heck), Zymexx Blinker