Blitzer Apps jetzt illegal!

  • Bisher war es so, dass der Beifahrer eine entsprechende App legal nutzen durfte.
    Was dieser dem Fahrer erzählte, war Privatsache.


    Wenn die jetzt komplett verboten sind, ist das schon was neues.


    Bei Fahrten über Land in Hessen sind diese Warner hilfreich, wegen der vielen stationären Starenkästen.
    Bei mir im Königreich Bayern habe ich so ein Ding noch nie gesehen.


    Warner vor eventuellen mobilen Blitzern sind eher sinnlos. Dass da an jedem Eck eventuell was stehen könnte, kann man sich auch so denken.

  • Der Gesetzgeber reagiert lediglich auf ein paar hirntote Besserwisser. Wer sich die "alte" Gesetzeslage emotionslos durchlas, verstand auch, dass jede technische Einrichtung verboten war, die vor Verkehrsüberwachungseinrichtungen warnt. Dabei war es völlig egal, wie das Gerät funktioniert und welche Art die Verkehrtsüberwachung ist. Es könnte ja auch eine allgemeine Verkehrskontrolle sein (z. B. "Beleuchtungswoche")

    Selbst Rechtsprofessoren gaben teilweise völlig unverständliches Kauderwelsch von sich, ganz offensichtlich weil sie nicht wussten, wie die Geräte funktionieren. Sie setzten in der Anfangszeit des Gesetzes alles mit Radarwarnern gleich. "Echte" Radarwarner gibt's heute fast gar nicht mehr und der Begriff "Radarwarner" wurde in den Gesetzen des Fernmelderechts definiert. Schon deshalb war der Einsatz der alten Geräte unzulässig, weil die Vorschriften des Fernmelderechts den Einsatz verboten. Es musste also gar nichts in der StVO geregelt werden, weil die Geräte bereits an anderer Stelle verboten waren.


    Viele Rechts"verdreher" meinten nun, dass das Verbot in der StVO auf diese Radarwarner abzielte, dabei war die technische Funtionsweise in dem StVO-Verbot völlig egal. Es war auch völlig egal, was der eigentliche Nutzen des Gerätes war. Viele vertraten die Meinung, dass ja ein Handy nicht primär ein "Radarwarner" ist. Auch das war völlig egal. Denn bei einem "Multifunktionstool" entscheidet der Nutzer selbst, welche Funktion gerade genutzt werden soll. Ob das ein Fotoapparat, ein Telefon, eine Stoppuhr oder eben ein "Radarwarner" ist, entscheidet der Nutzer durch Knopfdruck.


    Selbst das betriebsbereite Mitführen der Geräte ist verboten.


    Dass es so gut wie keine Urteile zum Einsatz gibt/gab, lag auch daran, dass die Rechtsschutzversicherer schon sehr früh keine Chancen sahen und die Kostenübernahme in aller Regel verweigerten.


    Aber in nahezu allen "sozialen" Medien wurde das Thema totgequatscht und viele Zeitgenossen vertraten die Meinung, dass es ja kein "Radarwarner" ist, sondern eine Warnung vor "Gefahrenquellen". Denn schließlich stehen die Blitzer ja an "Gefahrenquellen". Viel dümmer kann man nicht mehr argumentieren. Denn wenn es Gafhrenstellen gibt, stehen dort auch die bunten Schilder am Wegesrand.


    Somit hat der Gesetzgeber also lediglich auf eine "nicht-mitdenkende-Gesellschaft" reagiert. Denn das Verbot war - aus meiner Sicht der Dinge - eines der wenigen glasklaren Vorgaben in der StVO.


    In der Vergangenheit (zu Zeiten der "echten" Radarwarner) verstanden einige Richter überhaupt keinen Spaß und zogen die Schrauben im Urteil massiv an. Frei nach dem Motto: "Wer so ein Teil einsetzt, will sich bewusst einer Kontrolle entziehen."


    Am Ende bleibt lediglich übrig, wie das eigentlich kontrolliert werden soll und welche Maßnahmen (neben dem Bußgeld) ergriffen werden können. In extremen Einzelfällen, die eher theoretischer Natur sind, steht die Sicherstellung zum Zwecke der Gerätevernichtung im Raum.


    Übrigens gibt es in Europa tatsächlich Länder, die das ganze Auto sicherstellen (z. B. Frankreich), wenn das Gerät fest verbaut ist. In vielen Ländern wird das Gerät sichergestellt. In einigen Ländern sind die Strafen vierstellig und teilweise droht sogar Knast.




    Bleibt die Betrachtung zur "Blitzermeldung" im Radio.


    Diese Meldungen sind so pauschal, dass sie für die allermeisten Fahrer ohne Bedeutung sind. Was nützt es mir, wenn eine "Warnung" eines in 100 Km entfernten Blitzers durchgesagt wird. Ein großer Unterschied ist, dass ich auch gar keinen Einfluss auf die Durchsage habe. Höre ich Musik von der Konserve (Stick oder CD) schaltet das Gerät bei Verkehrsfunknachrichten um. Ob das aber jetzt eine Staumeldung oder eine "Blitzerwarnung" ist, kann nicht vom Gerät unterschieden werden und der Fahrer hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Meldung.


    Abgesehen davon, macht einfach mal folgenden Versuch: 5 Minuten nachdem die "Blitzerwarnung" im Radio kam, fragt mal den Beifahrer, wo die Blitzer stehen. "Welche Blitzer, welche Meldung?" ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die Antwort.


    Hier ist nämlich der große Unterschied zwischen Radio und zu einem "technischen Gerät, das vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt". Denn diese Geräte warnen mich ganz gezielt auf meiner Strecke kurz vor dem Blitzer. Der Verkehrsfunksender nicht.




    Hier auch vom ADAC



  • Sorry aber wenn doch am Straßenrand so bunte Schilder stehen die auf gefahrenwuellen hinweisen, bruacht man dort auch nicht blitzen wenn man deiner Argumentation folgt.


    Weiter gedacht ist dann auch die Verkehrszeichen erkennung, mittlerweile auch im mx5, totaler quatsch.


    ?(

  • Sorry aber wenn doch am Straßenrand so bunte Schilder stehen die auf gefahrenwuellen hinweisen, bruacht man dort auch nicht blitzen wenn man deiner Argumentation folgt.

    Falsch.


    Es wird ja nicht "geblitzt" wegen einer Gefahrenstelle, sondern wegen des "Fehlverhalten" des Menschen. Der Faktor Mensch hält sich nicht an diese Warnung.


    Bestes Beispiel ist der Baustellenbereich auf dem südlichen Berliner Ring. Hinweisschilder und Steckenbegrenzungen werden in riesigen Schildern angezeigt. Teilweise schon Kilometer vorher. Trotzdem ist/war es Deutschlands teuerste Unfallbaustelle. Im Mittel gab es vor 2 Jahren dort 90 Unfälle/Monat also 3 Unfälle pro Tag.


    Und das, obwohl eigentlich jeden Tag dort mit Fotografen gerechnet werden muss/te.



    Ich sehe in der Tat die Verkehrszeichenerkennung in den Autos etwas kritischer. Vor Gericht wäre es eine sehr dumme Aussage, wenn ich mich darauf berufen würde, was mir ein blöder Siliziumchip vorgibt und ich NICHT auf die Schildchen sah. Warum sollte ich auch auf einem kleinen Display ein Schild sehen, was ich am Wegesrand nicht sah?


    Toll, wenn ich dann dem Richter erklären muss "weil ich auf dem Fahrzeug-Display das Schild sah, übersah ich leider den Fußgänger".


    Unter Umständen habe ich sogar gegenteilige Informationen, wenn die Anzeige im Display von der Realität abweicht (abhängig von der Funktionsweise der Display-Anzeige).

  • Klasse :D
    Das traurige daran ist, dass die meisten Autofahrer verlernt haben, nach Schildern zu fahren bzw. sich an den gesetzl. Vorgaben zu orientieren. Wenn ich schon beobachte, wie viele Autofahrer mit 50-60 km/h durch die 30er Zone knallen und 50 m vor dem Blitzer stark runterbremsen, um dann mit atemberaubenden 15 km/h an dem Blitzer vorbeizuschleichen...da könnte ich brechen. <X Das ist wie mit den Schleichern auf der Autobahn, die mit 120 km/h die linke Spur zumachen, aber mit der gleichen Geschwindigkeit durch die 80er Baustelle brettern.


    Wenn sich die Mehrheit der Autofahrer einfach mal ein wenig an den Vorgaben orientieren würde, würde sich die Diskussion über legale oder illegale Nutzung diverser Blitzer-Warnsysteme erübrigen...

  • Dann ist es auch nicht verwerflich wenn man eine zusätzliche Warnquelle vor diesen Gefahrenstellen hat.