G160 mit 205/40R17 erlaubt?

  • Hallo,


    für meinen G160 BJ 2015 der z.Zt. auf GJR steht, habe ich mir einen Satz Kompletträder mit ABE bestellt.
    Die Serienbereifung ist 205/45 R17. Die bestellten Felgen entsprechen in den Abmessungen den originalen Felgen, der montierte Reifen mit 205/40 R17 allerdings nicht.
    Ohne mir Gedanken darüber zu machen, was 5% Unterschied ausmachen, habe ich den Händler gefragt, ob ich diese Reifen ohne weiteres fahren dürfe. Als Antwort bekam ich, dass das problemlos möglich sei.
    Also habe ich sie bestellt und nach Erhalt montiert. Nach den ersten paar Metern fiel mir auf, dass sich das Fahrzeug kürzer übersetzt anfühlt und ich mir bei 50km/h laut Tacho langsamer vorkomme als gewöhnlich. Die Messung per GPS bestätigte mir das (Abweichung ca. 7-8 km/h, vorher 3-4 km/h)
    Da bin ich dann doch stutzig geworden und habe nachgeforscht:
    Im Gutachten zur ABE der Felge steht, dass die Kombination mit 205/40 R17 erlaubt sei, allerdings auch die 205/45 R17. Somit kann ich die Aussage des Händlers nachvollziehen.
    Allerdings ist der Abrollumfang der 40er zur 45er um 3,3% geringer. Erlaubt sind wohl nur -2,5%. Demnach müsste in meinen Augen eine Tachoangleichung stattfinden.


    Der Händler beharrt jedoch auf seiner Aussage.


    Dann habe ich ins COC geschaut. Dort steht einmal 195/50 R16 und 205/45 R17 drin.


    Die Abweichung der 205/40 R17 zur 195/50 R16 beträgt nur -0,9%, wäre also ohne weiteres erlaubt.
    Die Abweichung zw. 195/50 R17 zur 205/45 R17 aus dem COC beträgt 2,5%. Der Umfang darf allerdings nur 1,5% größer sein, daher vermute ich, dass der Tacho ab Werk auf 205/45 R17 eingestellt wurde.


    Hiermit konfrontiert beharrt der Händler weiterhin darauf, dass die Kombination ohne weiteres erlaubt sei.


    Meine Vermutung ist allerdings, dass die Felge grundsätzlich am MX-5 ND mit 205/40 R17 erlaubt ist, allerdings nur, wenn der Serienreifen der 195er ist.
    Wenn es sich um den 205/45 R17 handelt, muss auch der 205/45 R17 montiert werden.


    Wer von uns beiden hat Recht?


    Anbei das Gutachten zur Felge und die ABE.

  • Aus meiner Sicht hat der Händler recht.


    Die Größe ist im Gutachten korrekt aufgeführt und eine Tachovoreilung von 10 % + 4 km/h ist zulässig.

  • Vielen Dank für deine Rückmeldung.


    Das mit den 10% + 4 km/h habe ich auch schon gelesen, aber gedacht dass sich das mit der Abweichung des Abrollumfangs beißt.


    Habe das ganze Gutachten nochmals durchgelesen und finde auch keine Einschränkung. Mich verwirrt nunmal die Vorgabe des Abrollumfangs...
    Scheint so, als ob ich wirklich nichts gegen den Händler in der Hand hätte. Mich stört die Tachoabweichung halt enorm. Ist nichts schlimmes, aber ich weiß es halt :D Zur Not werde ich jetzt erstmal die 205/40 R17 fahren und wenn ich mich nicht damit anfreunden kann, auf 205/45 R17 oder 2015/40 R17 wechseln und die 205/40 R17 hier im Forum anbieten.

  • Ich würde schon aus Grunden des Komforts keine 205/40R17 Bereifung fahren wollen, aber ich sehe das wie @Svanniversary. Das Sonderrad hat eine ABE, welche diese Bereifung für den G 160 ohne jede Auflage bezüglich Tachoangleichung erlaubt. Damit ist der Drops gelutscht.


    Es gab auch in Deutschland niemals G 160, die ab Werk mit 195/50R16 ausgeliefert wurden, auch wenn das CoC-Dokument anderes vermuten ließe. Das heißt nicht, dass Händler das Auto nicht so ausgeliefert haben könnten (meist mit Winterrädern).


    Nebenbei ist das Fahrzeug jetzt natürlich tatsächlich etwas kürzer übersetzt, es fühlt sich nicht nur so an. ;) Die Beschleunigung verbessert sich somit also objektiv (durch die Übersetzung) und subjektiv (durch die Tachoanzeige). :D

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Vielen Dank,
    ihr habt wahrscheinlich recht. Aber dieses ganze TÜV und was ist erlaubt und was nicht Wirrwarr regt mich gerne zum Grübeln an.
    Ich habe die Räder gerade umgesteckt und genieße jetzt einfach das tolle Einlenkverhalten, welches ich von den GJR nicht kenne ^^

  • Mittlerweile weiß ich nicht mehr, ob das vielleicht zum großen Teil Einbildung ist.


    Der Reifen Umfang ist um 3,3% kleiner geworden. Entsprechend zeigt er bei 100km/h 3,3 km/h mehr an, als mit den 205/45.
    Im Umkehrschluss fahre ich die selbe Geschwindigkeit mit 3,3% mehr Drehzahl.
    Das Drehmoment müsste dafür um 3,3% zugenommen haben.


    Von Gefühl her habe ich den Eindruck, langsamer zu fahren als vorher bei selber Tachogescgwindigkeit. Eine bessere Beschleunigen ist mir nicht aufgefallen, müsste aber theoretisch vorhanden sein.
    0-100 ist er mit 7,3s angegeben. 3,3% schneller wären ca. 7,06s. Ich bezweifle aber, dass man das spürt.

  • Von Gefühl her habe ich den Eindruck, langsamer zu fahren als vorher bei selber Tachogescgwindigkeit.

    Drehzahlmesser und Tacho bleiben immer gleich, egal welche Reifen/Felgen drauf sind. Die Geschwindigkeit (Tacho) wird am Getriebe abgenommen.


    Dein Gefühl täuscht dich nicht. Real bist Du langsamer geworden bei gleicher Tachoanzeige. ;)

  • Sicher mit dem Getriebe? Ich kenne kein einziges modernes Auto, mit extra Geschwindigkeitssensor am Getriebe.
    Die Autos haben alle ESC und damit Raddrehzahlsensoren an Board. Da nimmt man heute auch das Geschwindigkeitssignal ab.


    Ändert aber natürlich nichts am langsameren Fahren bei gleicher Anzeige.


  • Das Drehmoment müsste dafür um 3,3% zugenommen haben

    Lassen wir Getriebe und Hinterachse der Einfacheit halber mal aus der Gleichung raus: Von 200Nm zu 206,6Nm. 7Nm kann jeder mit dem Zeigefinger aufbringen. Selbst wenn das spürbar wäre würde ich wetten, dass das im Reifen wieder verloren geht.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake