Beiträge von MX-5 Sunracer

    Bei meinem Sportsline 160 Bridgestone 205er, letzten Donnerstag zugelassen und sofort gemerkt, dass die Reifen vibrieren, so um die 70 bis 90 km/h...hat sich auch nach 350 km nicht gegeben....komme gerade vom Händler, eigentlich wollte er sie auswuchten, hat aber festgestellt, dass die Standplatten- also vermutlich vom 6 Wochen Seetransport sich eine Fläche gestanden haben. Er bestellt neu und reklamiert jetzt beim Reifenhersteller, da Mazda sich raushalten will und darauf verweist, dass die Reifen ja neu sind.
    Der Händler vermutet, dass die beim Transport, der 6 Wochen dauert, vergessen haben, den Luftdruck zu erhöhen...

    Und der Reifenhersteller sagt dann Mazda ist schuld weil der Reifendruck nicht erhöht wurde. Und schon liegt der Ball wieder im anderen Feld.
    Unverständlich von Mazda! Wenn ihr eigener Händler feststellt dass die Reifen am nagelneuen Auto nicht in Ordnung sind, müssten die dem Kunden sofort Ersatz spendieren und sich dann selbst mit ihrem Reifenlieferanten rumschlagen zwecks Ersatz/Entschädigung!

    Hier mal noch was aus dem Netz zum Thema:


    Es gibt zwei Möglichkeiten, um auf LED-Kennzeichenbeleuchtung umzurüsten:



    1) Austausch des Leuchtmittels (konventionelle Soffitte) gegen eine LED-Soffitte.

    Diese Lösung ist die einfache und günstigste Lösung. Sie ist nicht zulässig.
    Die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung eines jeden Fahrzeugs hat eine
    Bauartgenehmigung, die auch für das Leuchtmittel gilt. Wird ein anderes
    Leuchtmittel eingesetzt, in diesem Fall also eine LED-Soffitte, erlischt
    diese Genehmigung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
    Eintragungen, Einzelabnahmen oder sonstige Ausnahmen sind nicht möglich, auch E-Prüfzeichen oder sonstiges auf den LED-Soffitten haben keinerlei Einfluss auf deren Zulässigkeit.





    2) Austausch der kompletten Kennzeichenbeleuchtungseinheit

    Hierbei wird die gesamte technische Einheit der Kennzeichenbeleuchtung
    getauscht, z.B. gegen die Beleuchtung anderer Fahrzeuge, die ab Werk
    über LED-Kennzeichenbeleuchtung verfügen. Diese Modifikation ist laut TÜV und Dekra zulässig, sofern eine sach- und fachgerechte Montage möglich ist.
    O-Ton Dekra: "Es ist darauf zu achten, dass die Anbringung den
    Bedingungen der Leuchten entspricht. Abstände und Leuchtwinkel können
    erheblich abweichen. Daher kann u.U. nur der Austausch einer
    herkömmlichen Leuchte gegen eine bauartgenehmigte LED-Leuchte am alten
    Einbauort Probleme bereiten."





    Hintergrund der Sache ist, dass LED-Leuchtmittel über
    andere Abstrahlwinkel verfügen als Glühlampen. Bei jeglichen Zubehör-LED
    Leuchten die über eine Zulassung verfügen, handelt es sich daher immer
    um eine geprüfte Einheit aus Leuchtmittel und Leuchte. Aufgrund der
    genannten Abstrahlwinkel können andernfalls die geforderten
    lichttechnischen Eigenschaften nicht sichergestellt werden.

    Naja, einige Automarken haben LED Kennzeichenbeleuchtung ja ab Werk, da geht's ja auch.


    Ich sehe das wie dritte Bremsleuchte oder beleuchtete Seitenreflektoren: erst verboten, dann erlaubt und irgendwann wirds Pflicht :D .

    stiffler: Meine Aussage bezieht sich ausschließlich auf den weitestgehend seriennahen MX-5! Und selbst da könnte es beim NC anders sein, da er schwerer ist als NA, NB & ND. Habe ja geschrieben es kommt auch auf die Größe an, als eine von vielen Faktoren.
    Ansonsten ist Deine Aussage (1,9 -2,3), bzw. Deines Reifenhändlers (Empfehlung + 0,3) ja auch in Ordnung, das persönliche Empfinden spielt zusätzlich noch eine Rolle. Ich hatte auf den 205er Pirellis auch 2,2, weil die mit 2,0 jeder kleinen Rille nachliefen. Andere Reifen in der Größe waren dann wieder mit 2.0 optimal. 2.0 auf den 195ern beim NA - da habe ich das Gefühl ich fahre wie auf rohen Eiern. ;)

    Warum sollte Mazda seinen Händlern ausdrücklich mitteilen, dass es ein Targa wird

    Dann haben Sie meinem befreundetem Händler was anderes erzählt ;) .
    Und der war bisher in Sachen ND erstaunlicherweise (weil eher kleiner Händler) stets hervorragend informiert. Und bis jetzt hat auch alles so gestimmt was er uns im kleinen Kreis erzählt hat.


    Aber ich kanns auch erwarten, weiß aber das viele MXer beim ND Kauf auf das NDRC ala NCRC warten.

    Abgesehen davon, dass das wieder ein Targa wäre, sieht das auch besonders hässlich aus, finde ich.


    Gruß Volker

    Da widerspreche ich Dir nicht ;) .


    Einen Targa halte ich auch für ausgeschlossen, wer soll den kaufen? Dann eher zum elektr. Klappdach noch ein richtiges Coupe dazu.
    Oder es bleibt wie beim NC: einen Roadster, ein Roadster-Coupe.