Beiträge von Stardust
-
-
Also kann ein Felgenhersteller die Vorgaben des FZ Herstellers aushebeln? Nie und nimmer.
-
Sorry

mit Webasto assoziiere ich immer Standheizungen. -
Das bezieht sich eher auf die Felge, auf die man dann Reifen in unterschiedlichen Größen aufziehen kann, sofern vom Fahrzeughersteller genehmigt. Da 215 er nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen, sind sie eintragungspflichtig! Da bin ich mir ziemlich sicher.
-
Der MX 5 braucht, nach > 3 jähriger Erfahrung (ganzjährig), keine Standheizung. Nach 3-5 Minuten fahren kommt bereits warme Luft aus der Heizung. Lüftung auf unten und Mitte einstellen. Dann ist es bereits nach weiteren ca. 5 Minuten mollig warm im Auto.
-
Alles anzeigen
Hi Sven,
von Spurplatte war bei mir nicht die Rede:"Bei meiner Kombi:
Größe: 7,0 X 17 ET 40
Reifengröße: 215/40R17
war nicht einmal Tüv Vorfahrt notwendig, alles auf ABE."Geb dir aber Recht, das eine Reifengröße in der Felgen ABE freigegeben ist, die ohne Auflagen (vor allem der Freibrief -> A01 = Einzelabnahme) "über" der im COC oder Schein liegt (also quasi doch 2 Änderungen
) fand ich und der fMH/Tüv auch ungewöhnlich. Hab es mir beim Felgenhersteller aber noch einmal ausdrücklich für den evtl. supergenauen Freund und Helfer bestätigen lassen.Grüße Kai
Gibt es für 215 er Reifen tatsächlich ABE?? Dachte die muss man grundsätzlich eintragen lassen.
-
Es gibt Glasdächer zum Nachrüsten. Muss ja nicht ein Schiebedach sein. Einfach mal Tante G befragen.
-
Was hat das alles mit Reichweite zu tun ?

-
Manche nennen es ruinieren, .......speziell andere wiederum verschönern.
Ruinieren wäre auch meine Meinung. -
Das bezieht sich eindeutig auf die Basismotoren der G160 und G184 und nicht auf die Leistungssteigerung!
Das Gutachten ist also für beide Motorvarianten gültig.
@edelen
Da war beim TÜV ein echter Gehirnakrobat am Werk (nicht die hellste Kerze auf der Torte), wenn er aus deinem G160 mittels Krümmer einen G184 macht. Das würde ich so nicht akzeptieren.