Hallo
Ich selber finde das unleserlich machen auch nicht so schön auch sehe ich den Sinn darin nicht.
Hier noch eine Info dazu:
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1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 – Az.: 1 T 75/07).
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Nachzulesen mit weitern Infos hier:
http://www.mimikama.at/allgemein/wenn-du-mein-auto/.
Gruß Joachim
...und ja diese Frage ist in allen KFZ Foren zu finden 