Moin, ich glaube wenn Mazda gewusst hätte, das der zerlegt wird, dass sie nicht wissentlich Wachs einbringen. Das ist zu offensichtlich. Entweder Panne= Pressefahrzeug, oder bei einer Inspektion reingekommen und *vergessen * zu berechnen. Grüsse
Werden die Autos nicht nach jedem Dauertest komplett zerlegt? Zumindest bei der AMS war das schon immer so. Und da würden auch vor 30 Jahren schon Testfahrzeuge gestellt, die wegen anderer Nockenwellen plötzlich fast 100 statt 75 PS hatten. Das fiel - oh Wunder - den Testern auf und wurde veröffentlicht! Ich gehe allerdings nicht oft genug zum Friseur, um das aktuell beurteilen zu können.
Vielleicht möchte mir auch der eine oder andere Prozesshansel genauer ausführen, gegen wen man hier sammelklagen will. Gegen AutoBild ja wohl kaum. Also gegen Mazda? Weil eine noch nicht erschienene, aber vermutete, Werbung dem potentiellen Käufer suggerieren könnte, der Hinweis in der Bedienungsanleitung auf die empfohlene zusätzliche Konservierung wäre vielleicht gar nicht nötig?
Hallo, Realität? Jemand zu Hause?
Oder eine Sammelklage ausgerechnet gegen den Hersteller unseres eigenen, hervorragend funktionierenden Autos, weil die Pressefahrzeuge wie bei jedem anderen Hersteller handverlesen und gemäß der Empfehlung in der BA ausgerüstet werden? Wo genau läge der Vorteil, erst einmal Mazda in die Pfanne zu hauen? Wo genau liegt der persönliche Rechtsnachteil, gegen den die Bürgerwehr klagen will?
Man kann sich ja zu Recht ärgern, dass bei allen Tests, bei denen die Produkte nicht im freien Handel gekauft werden, beschissen wird. Aber man sollte sich doch überlegen, woran es liegt und was hilft und was nicht.