Beiträge von Araman

    Auch von mir nochmals ein Dankeschön, @Araman


    Ich werde das bei nächster Gelegenheit messen, wie viel der Abstand Kopf zum Airbag im Kindersitz mit Isofix beträgt. Sub55cm würden mich schon sehr beruhigen, denn dann wäre das quasi eine platz- und bauartbedingte Lösung, die nach der 55cm-Regel umgesetzt wurde.

    Genau so dachte ich auch. Ich habe noch nicht mit Zollstock gemessen, kam aber per Schätzung auf etwa 45cm. Morgen weiß ich mehr. ;(


    Edit: Allerdings gilt zu bedenken, dass 55cm der Mindestabstand ist. Die meisten Sitze liegen bei 5-10 cm weniger Vorverlagerung.

    Rückmeldung vom Händler:


    Er hat mit einigen Ansprechpartnern in Leverkusen gesprochen, die er aus seiner täglichen Arbeit kennt. Die Deaktivierung des Airbags bei eingebautem Kindersitz (auch bei nach vorne gerichteten) sei gewollt. Dies ist auch im Handbuch bei der Installationsanleitung für Kindersitze klar vermerkt. Man schätzt das Verletzungsrisiko durch einen auslösenden Airbag bei einem Unfall für das Kind größer ein, als das Verletzungsrisiko ohne Airbagauslösung. Der Aussage aus dem Kundeninformationszentrum wird also wie erwartet widersprochen. Hintergrund ist, dass der Airbag mit einer hohen Geschwindigkeit dem Kind entgegenschlägt und dieses dann bspw. zurückschleudern und dabei verletzten könne.
    Ohne meinen Hinweis sprach der Händler auch eine wohl missverständliche Tabelle im Handbuch an. Diese würde suggerieren, dass ein aktivierter Airbag auch bei nach vorne gerichteten Kindersitzen zulässig wäre. Dies sei allerdings, wie angedeutet, ein Missverständnis. Hier bezieht er sich vermutlich auch die Tabelle, die wir im Thread bereits diskutiert haben.


    @Indierocker


    Ich glaube, dass ein Gegenstand unter dem Sitz bereits ausreicht, um eine Aktivierung des Airbags zu erreichen. Das habe ich allerdings noch nicht getestet. Aber allein der leichte Druck mit der Hand reicht aus, um eine Aktivierung zu initiieren. Wenn wir nun also etwas Körperähnliches unter dem Sitz installieren würden und damit die richtigen Druckpunkte ansprechen, so reicht das vermutlich schon.


    Zum Mindestabstand:
    Vorwärtsgerichteter Kindersitz: Viele Eltern wissen nicht, dass auch bei einem vorwärtsgerichteten Kindersitz ein Mindestabstand empfehlenswert ist. Das Kind im Sitz wird bei einem Unfall auch bei korrekter Sicherung vorwärts geschleudert und prallt bei Nichteinhaltung eines Mindestabstandes mit dem Kopf auf den Vordersitz, was zu schweren Verletzungen im Kopf- und Nackenbereich des Kindes führen kann. Bei Zulassungstests darf ein Autokindersitz in einem Frontalcrash eine Vorverlagerung von bis zu 55 cm erreichen. Aus diesem Grund empfehlen wir, vorwärtsgerichtete Autokindersitze mit einem entsprechendem Abstand zum Vordersitz oder dem Armaturenbrett einzubauen.
    https://www.besafe.de/faqs/wie…-und-dem-vordersitz-sein/

    Zu deiner Frage: Für mich ergeben sich aktuell drei Varianten. Ich gebe das Fahrzeug alsbald wieder ab, ich fahre mit Kind und deaktiviertem Airbag oder ich fahre mit Kind und manipulativ aktiviertem Airbag.

    Mal ein Denkansatz: Ist ein Kind im Kleinwagen auf der Rücksitzbank nennenswert besser geschützt als im MX-5 auf dem Beifahrersitz (angenommen in beiden Fällen ist der Mindestabstand von 55cm eingehalten). Klar, die Knautschzone nach vorne ist im Kleinwagen größer. Aber ob das nennenswert etwas ausmacht...

    @LM_787_B Der Händler wird eine Aussage tätigen, aufs Handbuch verweisen, mit Mazda Leverkusen sprechen... Was weiß ich. Es wird in jedem Fall eine neue Information zur Argumentation oder zum Verständnis des Problem hinzukommen.


    @MaxEmil Vermutlich wäre es grundsätzlich hilfreich, mehrere Meinungen einzuholen. Hier geht es vielleicht auch irgendwann um Kulanzfragen. Da hilft es immer, an mehreren Stellen zu bohren.


    @Indierocker Wenn man es ganz emotionslos betrachtet:
    Es gibt keine Airbag-Pflicht. Insofern denke ich, dass ein nicht aktivierter Beifahrerairbag auch bei nach vorn gerichtetem Kindersitz zulässig ist (die Aussage des Kundeninformationszentrums also nicht stimmt). Der Airbag ist allerdings Teil der Typenzulassung - wie das da genau zugelassen wurde, ist mir nicht bekannt. Ich rechne damit, dass sich die Sache für Mazda auflösen wird (was für mich erstmal der Worst Case wäre).


    Technische Änderungen am Airbagsystem und dessen Funktionsweise sind aus zulassungsrechtlichen Gründen laut Mazda untersagt. Heißt für mich, dass Mazda da selbst nichts machen kann, da sie die Typenzulassung verlieren würden. Allerdings ist ja laut Handbuch der Betrieb mit aktiviertem Airbag zulässig. Die Frage ist jetzt, welches Risiko wir eingehen würden, wenn wir einen Workaround fänden (den es sicherlich gibt - vielleicht ne Scheibe Schinken auf den Sitz tackern und dann den Kindersitz drauf bauen?) - mit Risiko meine ich insbesondere das Risiko hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Falle eines Unfalls. Garantieprobleme sollte ein Workaround nicht machen (die Scheibe Schinken einfach entfernen, bevor man den Wagen zur Inspektion gibt - es handelt sich ja nicht um eine dauerhafte Funktionsänderung).

    Update:


    Ich habe heute vom Mazda Motors Kundeninformationszentrum telefonisch nochmal die Bestätigung erhalten, dass nach vorne gerichtete Juniorsitze nur mit aktiviertem Airbag, rückwärtsgerichtete Babysitze nur bei deaktiviertem Airbag betrieben werden dürfen. Diese Aussage entspricht dem, was ich mir wünsche - einen aktivierten Airbag. Im Handbuch des Fahrzeugs steht, dass dies auch zulässig ist. Dort steht hingegen nicht, dass der Betrieb ohne Airbag unzulässig ist (wie Mazda mir sagt). So ganz traue ich dieser Aussage daher nicht. Allerdings finde ich auch das Handbuch schwer verständlich, wenn es um die Interpretation von Details geht.


    Nun habe ich den Fall geschildert, dass ich bei Installation eines Juniorsitzes die Aktivierung des Airbags nicht realisieren kann. Veräppeln des Systems habe ich nicht angeführt, denn dies könnte versicherungstechnisch bei einem Unfall relevant werden. Die Stellungnahme von Mazda Motors lautet: Technische Änderungen am Airbagsystem und dessen Funktionsweise sind aus zulassungsrechtlichen Gründen untersagt. Heißt: Anpassungen werden nicht vorgenommen, da verboten. Auf meine Aussage hin, dass ich das Fahrzeug dann ja nicht benutzen könnte, da ich mein Kind transportieren muss und dies im Rahmen des Kaufes eine Grundlage war (bei Isofix-Ankern, Handbucheintrag, geprüften Sitzen etc. muss ich ja davon ausgehen können, dass ich ein Kind entsprechend der gängigen Sicherheitsvorschriften transportieren kann), wurde mir mitgeteilt, dass dieser Zustand kein Mangel sei. Zudem wäre mein Händler in diesem Fall Ansprechpartner.


    Den Händler habe ich soeben kontaktiert, kann hierzu aber noch nichts weiter berichten. Man wird mich in den kommenden Tagen kontaktieren.


    Ziemlicher Dämpfer jedenfalls für mich, ergo: kein Grinsen im Gesicht.

    Grade mal bei @Kugelfisch zwei Stubbys bestellt... für meinen RF und den ND von einem Bekannten. Bin mal gespannt. Die Verbindungsqualität ist mir nicht wirklich wichtig, da ich sowieso zu 90% über mein Handy Musik höre. Werde die Verbindungsqualität trotzdem mal im Auge behalten :D


    Die Stubby ist quasi der schönere Verschlussdeckel für dieses komische Gewinde hinten am Fahrzeug. :D


    Zur Verbindungsqualität: Ich habe im Ruhrgebiet und am Niederrhein bisher guten DAB-Empfang gehabt. Ich habe allerdings bisher keine Erfahrung bei schlechtem Wetter sammeln können. ;)

    Ich konnte das jetzt endlich mal selber testen mit folgenden Eckdaten; 20 Kilo Kindsgewicht, 7 Jahre, 1.20m. Mit der Sitzerhöhung bleibt der Airbag deaktiviert! Hinzu kommt, dass die Führung des Gurtes genau über den Hals des Kindes geht. Also den richtigen Kindersitz (Recaro Schalensitz) ausm Kombi geholt und jetzt passt die Gurtführung entlang des Oberkörpers auch.


    Airbag allerdings bleibt ... deaktiviert!


    Mit diesen Körpermassen müsste er definitiv aktiviert sein. Das ist nicht nur eine kleine Einschränkung, was man als technisches Missgeschick abtun könnte sondern ein elementares Sicherheitsrisiko. Kann ich absolut nicht nachvollziehen und ärgert mich richtiggehend.

    Das kann ich alles so bestätigen, auch wenn das von mir verwendete Kind etwas jünger und entsprechend leichter und kleiner ist. Ich werde bei Mazda dazu nochmal nachhaken. Funktionsweise und Nachricht passen definitiv nicht zusammen. Entsprechend der Aussage "Auch die Verwendung eines Juniorsitzes in Fahrtrichtung ist bei deaktiviertem Airbag unzulässig." kann ich das Fahrzeug im aktuellen Zustand nicht nutzen.