Beiträge von ramm

    Was mich interessieren würde, aber nicht im Text stand:


    Wenn ich auf der Autobahn fahre und der blau folierte Wagen vor mir mich "rauswinkt", wo muss ich dann halten?
    Bei "bitte folgen" dürfte es ja klar sein - einfach hinterherfahren - aber wenn mit einer Kelle gewunken wird, o.ä.? Auf den Standstreifen fahren?

    Ja, Haltegebote sind zu befolgen. Ob dann der Seitenstreifen (sehr gefährlich) sein muss, oder der nächste Parkplatz/die nächste Ausfahrt gemeint ist, werden die schon deutlich machen.

    Mein Gutachter erklärte es mir wie gesagt - neue, lackierte Plastikstoßstange = keine Wertminderung.

    Sorry, aber wenn er das in dieser Absolutheit und auch für junge Autos sagt, dann macht er seinen Job nicht gut. Gerade bei Sachverständigen gibt es riesige Unterschiede. Und leider sind die einer großen Prüforganisation, mit denen viele Werkstätten zusammenarbeiten, äußerst versicherungsfreundlich! Es gibt auch noch genug SVe, die sagen, ab 100.000 KM oder 10 Jahre Fahrzeugalter gibt es in keinem Fall (!) mehr eine Wertmindeurng. Das ist Rechtsprechung, die der BGH vor gefühlten 100 Jahren aufgehoben hat, da Autos inzwischen eine deutlich höhere "Lebenserwartung" haben.

    Es gibt einen Unterschied zwischen "kein Unfallwagen" und "unfallfrei", meines Wissens.

    Richtig! Es ist ein offenbarungspflichtiger Vorschaden, wenn du das Auto verkaufst. Mach doch mal den Gegentest: Wenn du ein gebrauchtest Auto kaufst und erfährst, der hat eine neue Stoßstange bekommen...


    Und daher entsteht auch eine Wertminderung.

    Hier nochmal ein wichter Hinweis aus einer nicht unbedingt juristischen Fachzeitschrift:


    Autofahrer darf Kfz-Gutachter frei wählen
    Wer in einen Autounfall verwickelt wird, kann selbst entscheiden, welchen Kfz-Sachverständigen er beauftragt. Die Versicherung darf ihm die Auswahl nicht…
    www.handwerksblatt.de


    Die Versicherer versuchen immer wieder mit neuen Tricks, die Schäden klein zu rechnen, bzw durch ihre Helfershelfer klein rechnen zu lassen. Wie gut die Feststellungen einen Sachverständigen sein werden, der von der Versicherungswirtschaft geknebelt ist, sein werden, ist hoffentlich jedem klar...


    Der Mehrheitsgesellschafterin (99,2 % der Anteile!) ist übrigens gerade erst im Januar 2019 die Restschuldbefreiung erteilt worden. Jetzt kann man mal spekulieren, woher sie das Geld für diese Gesellschaft hat (also wer ein Interesse an deren Tätigkeit hat).