Beiträge von Ranger

    Passt sehr gut zu meinem Plänen. Wenn es keine Probleme durch den Ausbau des Bose Verstärkers geben sollte, wird es 1:1 Plan 2.


    Ansonsten wird es Plan 1. Allerdings läuft der Subwoofer dann auch über den DSP Verstärker.


    In beiden Fällen übrigens mit einem Helix V Eight DSP MK2 als Verstärker. Die Focal Weichen werden wieder ausgebaut (sind aktuell in den Sitzen montiert), damit alle Lautsprecher per DSP einzeln optimiert werden können (z.B. Laufzeitkorrektur).

    Der Verstärker klingt imposant, aber er hat keine BT Anbindung oder? Wo will man den unterbringen? Ich finde ja eine Lösung für mich persönlich mit Handy App charmanter, weil man da den Verstärker dann neben den Bose oder anstatt am selben Platz verbauen kann und aber Einstellungen möglich sind ohne den Wagen zu zerlegen oder dass der Verstärker sichtbar ist.


    Macht das soviel aus wenn man die Weichen rauswirft?

    Es sind also die Focal Elite geworden 👍😊 mir geht es ähnlich wie dir... Ggf. werde ich über den Winter auch den Verstärker tauschen. Hast du schon einen im Auge?


    Wo ich Unsicherheit sehe ist bei der Freisprechfunktion, da werden ja die Lautsprecher in den Sitzen lauter gestellt.


    Nachdem ich mir den Schaltplan noch einmal angeschaut habe, sage ich dir, was ich machen würde.


    Plan 1. Der Bose Verstärker bleibt drinnen. Ich würde eine zusätzliche Endstufe Dsp verbauen. Die Zuleitungen aus der Head Unit abgreifen und Mittel High Input in den neuen Verstärker - Ausgang geht dann zum Front-System. Die Zuleitung aus der Head Unit, nicht Kappen - die Lautsprecher in den Sitzen und Subwoofer gehen über den Bose Verstärker.


    2. Plan. Verstärker Bose fliegt raus und die Lautsprecher in den Sitzen werden als Rear konfiguriert. Subwoofer ebenfalls über neuen Verstärker. Neuer Sub denkbar.

    Man könnte den schon komplett rauswerfen, ich mein einen Beitrag mal gelesen zu haben, wo einer den Bose komplett raus geworfen hat. Sollte mit jedem Dsp mit High Input gehen. Batterykabel müsste gelegt werden. Schau dir mal den axton a592dsp an.

    Du wirfst Koehlix hier - ohne Begründung wohlgemerkt - eine "grobe Fahrlässigkeit" vor (die ja auch in dem von Dir verlinkten Text die Bedingung für den Aussatz von Zahlungen oder für Rechtsschritte ist). Die ist hier doch nicht gegeben (vgl. Definition wie hier gegeben: https://www.haufe.de/arbeitssc…sk_PI13633_HI2936143.html).


    Aber wiederum: Darum geht es hier doch eigentlich gar nicht. Lies doch bitte noch einmal langsam den Thread hier durch und komm zum Thema zurück. Solche Unterstellungen würdest Du hoffentlich ja auch niemandem auf der Straße hinterherrufen.

    Was ist los mit Dir, gibt es einen Grund, dass mich dauernd so angeht?


    Die Sache ist die, dass es durchaus als Gefahrerhöhung gesehen werden kann, die als anzeigepflichtig gewertet werden kann. Diese hat der Versicherungsnehmer bewusst herbeigeführt (Tieferlegung). Durch den Hinweis im Handbuch wiesen zudem auf dem Zustand deutlich hin. Die bloße pers. Nichtkenntnis des Versicherungsnehmers zu den in §§23,26 VVG exkulpiert Ihn nicht von der Anzeigepflicht. Die Kausalität ist aus meiner Sicht gegeben.


    Zusammenfassend, Gerät unser Pechvogel an den richtigen Sachbearbeiter und ist im Gutachten auch noch technische Änderung vom Originalzustand angekreuzt, kann ein Sachbearbeiter durchaus in die Quotelung gehen.


    Due Frage in den Raum, ist denn die Tieferlegung zusammen mit dem Hinweis aus dem Handbuch dem Versicherer zugegangen, damit dieser in der Lage war sein gezeichnete Risiko erneut bewerten zu können oder nicht?


    Und im diesem Fall ist auch von der Stadt nichts zu holen.


    Am Ende geht es hier um den PML, Probable Maximum Loss, und der setzt sich nunmal aus Leistung/ etwaige Leistungskürzungen, Anwaltskosten und Regress-Eintrittswahrscheinlichkeit. Und so schlau sollte man auch sein, sein Rechtsschutz nicht unnötig zu belasten mit, wie in diesem Fall erheblichen Prozesskosten. Den auch der Versicherer hat das Recht, nach dem Schadensfall oder beim nächsten kleinen Schaden eine Kündigung auszusprechen auszusprechen. Und ist man einmal vom Rs-Versicherer gekündigt schaut es Mau mit Ersatz aus, denn der nächste Versicherer fragt dass ab und lügen sollte man da nicht. Sonst ist man im Schadensfall wegen Verletzung der Vorvertrag lichten Anzeigepflicht dran.

    Risiko, heißt nicht Eintrittswahrscheinlichkeit = 100%, aber gern geschehen 😊


    Lass mich dir noch den dezenten Hinweis auf die Thematik Gefahrerhöhung, nach §§23,26 VVG geben.


    Es wurde ja erwähnt, dass der Umstand der Funktionsbeeinträchtigunf bei Tieferlegung im Handbuch vermerkt ist und bekannt war.


    § 23 VVG - Gefahrerhöhung - dejure.org

    § 26 VVG - Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung - dejure.org

    § 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) / N. Gefahrerhöhung | Deutsches Anwalt Office ...
    I. Vorbemerkung  Rz. 43 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Umstände der Risikobeschreibung nach Stellung des Versicherungsantrages ungünstig…
    www.haufe.de


    Die Kausalität dürfte erfüllt sein...

    Man merkt schon, dass du nicht vom Fach bist. Werkstattbindung oder nicht macht

    viel aus. Man beißt nicht die Hand, die einen füttert und das gilt sowohl für Gutachter als auch Werkstatt.


    Es muss keiner hier überredet werden. Ich hab auf Risiken hingewiesen. Die kann man berücksichtigen, muss man aber nicht.

    Wie du schon selbst erkannt hast, könnte einer auf die Idee kommen dir das als grob fahrlässig auszulegen. Es muss nicht mal richtig sein, nichtsdestotrotz kannst du dich dann rumstreiten.


    Bei Begriff Unfallwagen muss man auch differenzieren, ein Blechschaden ist z. B. nach geltender Rechtsprechung, nicht als Unfallwagen anzugeben. Anders wenn z. B. ein Seitenteil eingeschweißt werden muss. Wie das deine Versicherung auslegt in diesem Fall, kann ich nicht einschätzen.


    Ich würde das Ganze aber eher aber, zumindest vorerst auf kleiner Flamme kochen. Für gewöhnlich wird bei dem Schadenumfang dir nach Bedingungen ein Gutachter zustehen. Den könnte man in Anspruch nehmen, gleichwohl mit dem Risiko, dass er Formulierungen findet, die dir nicht gefallen. Zu bedenken ist auch, die Frage ob du Werkstattbindung hast - da hast du ja das Heft ziemlich aus der Hand gegeben.

    Realistisch gesehen, kann der Anwalt immer was machen - klar er verdient damit auch sein Geld. Ob dabei was rauskommt ist aus meiner Sicht mehr als fraglich. Der Richter wird versuchen es sich einfach zu machen und nichts ist einfacher als zu sagen, dass du durch die Tieferlegung eine erhöhte Betriebsgefahr hattest und dadurch noch vorsichtiger in solchen Fällen (Strassenbeschaffenheit) agieren musst.


    Du solltest froh sein, wenn die Vollkasko ohne Abzug zählt, alla fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls.

    Die Diskussion wurde an anderer Stelle im Forum (inkl. rechtl. Hinweise) schon ausführlich geführt und hat hier (u.a. aus ebenjenen Gründen) mMn nichts verloren.


    Edit: Hier [Link] und im Ansatz hier [Link]. Bitte gerne da durchlesen, belehren lassen und hier lieber Koehlix bemitleiden und ihm viel Glück wünschen für a) die schnelle Behebung des Schadens und b) eventuelle Schritte gegen "das System" ;) Meine Mutmaßung: Da gibt es kein Geld zu holen, aber in 2-3 Monaten steht dann da ein Schild mehr. Gab es in der Nähe meiner Eltern mehrfach nach Todesfällen... wobei mir da keine Prozesse oder Entschädigungsforderungen bekannt sind.

    Danke für die Links, lese ich mir durch. Zu beneiden ist der arme Kerl wahrlich nicht. Aus meiner Sicht war die Tieferlegung und dann die Lippe zusätzlich und dann noch die Delle in der Straße zu viel. Ohne Lippe wäre das vll nicht passiert.