Beiträge von nebulus

    Meine Erfahrung bisher:


    Hancook Evo2 Winterreifen i concept 17"/205/45 unruhiger Lauf, vibrationen ab 50km/h Autobahnfahrt sehr unangenhem

    Maxxis Snow 17" 205/45 Winterreifen - Extrem unruhiger Lauf. Vibrationen sehr stark am Lenkrad.


    Uniroyal Rainsport 5 Sommerreifen - 18" 215/35 ruhiger Lauf, vibrationen vorhanden


    Ich denke ich werde die Stoßdämpfer durch andere tauschen...


    Bei heutigen Reifen kann man vibrationen schon an den Auswuchtgewichten erkennen. Je mehr Gewichte benutzt wurden, um so "unrunder" ist der Reifen. Bei den Maxxis Reifen waren in einer Felge 15!!! Gewichte verklebt bei mir!

    Hi,

    ich habe im Felgenoutlet.de die folgenden Felgen bestellt:

    Alutec Monstr racing-schwarz 7.5x18" 4/100 ET 40 Traglast: 640 kg Nabe: 63.3


    Und die wollen per Rückfrage folgendes wissen:

    In diesem Zusammenhang wurden Sie auf folgende Auflagen im Gutachten hingewiesen:

    B01 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.

    Bitte erkundigen Sie sich in einem Autohaus oder in einer Fachwerkstatt in Ihrer Nähe. Leider können wir keine Fahrzeuge der Firma Mazda abfragen.


    Hat mein MX5 diese 4-Kolben Bremssättel oder nicht? Ich bin da überfragt...

    Die Absolutheit dieser Aussagen überrascht mich etwas. Ja, in den Tuning-Ratgebern steht meistens, dass z.B. eine Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifenkombination eine Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebs­erlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich macht.


    Ich habe jetzt an drei verschiedenen NDs insgesamt viermal eine Tieferlegung (einmal Federn, drei verschiedene Fahrwerke) in Verbindung mit Sonderrädern machen lassen und jedes Mal hat der Sachverständiger (jedes Mal ein anderer) eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO als ausreichend erachtet. Sogar mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass eine Änderung des Fahrwerks in Verbindung mit einer geänderten Rad-/Reifenkombination begutachtet wurde. Einmal war wegen Umzugs eine Änderung der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt notwendig. Auch das war problemlos möglich (nachdem der überforderte erste Sachbearbeiter einen frisch auf Tuningabnahmen geschulten zweiten Sachbearbeiter hinzugezogen hatte). In drei der vier Fälle gab es (sinnlose, weil überflüssige) Auflagen bezüglich der Radabdeckung, die natürlich nicht durchgeführt worden waren.


    Mit einer Einzelabnahme sollte es natürlich in jedem Fall gehen (das Gutachten der Felgen würde ich persönlich trotzdem nicht wegwerfen ;) ), aber sie kostet eben mehr.



    Auf der TüV Seite steht es sogar nochmal...


    Änderungsabnahme
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    www.tuv.com


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    Folgende drei Angebote habe ich bekommen für eine Kombination aus

    18 Zoll Felge mit 225/35er Reifen. Bei allen Felgen/Reifen Kombinationen muss am Auto NICHTs gemacht werden. Kein Kantenumlegen, kein Bördeln, kein nichts. Nur eine Einzelabnahme+TüV von der Tieferlegung + Felgen.

    Ich habe Eibach Federn (-30mm).


    Sparco Assetto Gara Matt Black 9,1kg

    7,5x18 ET42 + 225/35R18


    Alutec Monstr Racing-Schwarz 9,9kg

    7,5x18 ET40 + 225/35R18


    ATS Streetrally Racing-Schwarz 9,5kg

    7,5x18 ET38 + 225/35R18


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    So, ich habe das Rätsel nun geklärt, ich war bei einem lokalem Tuner vor Ort.


    Sobald zwei Änderungen am Fahrwerk sind, muss immer eine Einzelabnahme+TüV gemacht werden. Weil dann beide Änderungen zusammen betrachtet werden müssen. In diesem Fall wird eine Einzelabnahme über die Tieferlegung und Felgen Kombination gemacht und auch so eingetragen. Das Gutachten zu den Felgen verliert in dem Fall die Gültigkeit. Wenn im Gutachten Kantenumlegen/Bördeln steht, muss dass dann nicht mehr gemacht werden, wenn der Gutachter die Einzelabnahme macht. Nach der Einzelabnahme gilt also nur noch das neue Gutachten vom Gutachter! Das alte Gutachten der Felgen kann man wegwerfen.

    Nochmal ne dumme Frage, im Gutachten zur Felge:


    https://gutachten.bmf-application.com/ga/B04/55034413-3N-1-3-001.pdf


    steht folgendes:


    Kann man das einfach ignorieren?


    K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

    genannten Bereich abgedeckt sein.


    K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

    genannten Bereich abgedeckt sein.


    K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante

    zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen


    K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter

    Radmitte vollständig umzulegen.