Guten Morgen,
möchte mich gerne zum Thema anschließen.
Frage an LineR und R4IZ: Musstet ihr den Umbau auf die Lenksäule vom G184 eintragen lassen?
Mein Fahrzeug ist in Österreich zugelassen, also kann natürlich sein, dass die Eintragungsregeln abweichen. Jedoch würde es mich interessieren, ob eine Eintragung in euerer Situation zwingend notwendig war.
Habe selbst das gleiche Problem mit der Beinfreiheit. Mit meinen 193 cm bin ich jedenfalls die äußerste Grenze der zulässigen Fahrer-Körpergröße für dieses Fahrzeug. Allerdings wären ein paar Cm Einstellungsfreiheit beim Lenkrad eine enorme Fahrqualitätsverbesserung.
Mein Werkstattmeister hat mir eben mitgeteilt, dass (zumindest in Österreich) wegen verkehrssicherheits-technischen Bedenken eine Nachrüstung hier kaum eintragbar wäre; zumal wegen einem fehlenden Gutachten...
Was denkt ihr? Hat jemand noch damit Erfahrungen gemacht?
Mit freundlichen Grüßen,
Max