Nachlackierung wurd verschwiegen

  • Naja, wenn Du B14, Einbau und erste Inspektion zusammen rechnest, bist Du eher bei 1600€ aufwärts. Und Du hast kaum Wertverlust, da es kein Unfallwagen ist und die Lackierung zum fast-Neuzustand durchgeführt wird.


    Aber beim Anwalt gibt es halt das möglichst große Stück vom Kuchen.
    Übrigens ist der Vergleich mit Unfällen nicht ganz passend, da hier die Versicherungen die Leidtragenden sind und dort ambitionierte(re) Forderungen bereits eingepreist sind. Dein Händler dürfte auf den Kosten sitzen bleiben.


    Edit: Du kannst aber mein "ziemlich" gegen ein "etwas" tauschen. Bei frech bleibe ich trotzdem ;)

  • Ich finde das Angebot sehr fair und den B14-Wunsch ziemlich frech :(

    Das Angebot halte ich auch für Ok. Der Versuch noch ein B14 auszuhandeln finde ich legtim. Das nennt man eben "Verhandeln". Sollten Sie sich daruf nicht einlassen kann sie immer noch das Angebot annehmen und alles ist gut.



    Wo ich Dir Recht gebe ist das man nur wenn B14 dannn OK Sonst Klage wirklich Frech wäre. :)

    Glück auf Jürgen & Mandy
    Retractable Fastback
    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Wenn das Angebot aus Post #38 als 1 + 2 und ggf + 3 zu verstehen ist und nicht 1 oder 2 oder 3, dann ist das mMn mehr als fair.


    Bsp. an einem ca 6 Monate alten MX-5 ND 2.0: Seite neu lackiert nach Unfall an Anbauteilen : Frontschürze neu, Kotflügel vorne neu, Türe neu lackiert, Kotflügel hinten neu lackiert etc : Schaden ca 10.000 € - nach fachmännischer Instandsetzung* : verbleibender Minderwert ca. 1000 € - und hier ein tats. "Unfallwagen" aus rechtl. Sicht.
    *(Auch hier sieht das geschulte Auge bei genauem Blick, dass in Teilen neu lackiert wurde am Fahrzeug - wenn auch sehr gut gemacht - Wenn nachlackiert werden muss, so ist das bei entspr. Licht - insbes. für Profis durchaus sichtbar - im Alltag, wenn gut gemacht, eher nicht).


    (Zum Fahrwerk selbst kommt auch für den Händler einiges an Kosten hinzu - auch wenn es weniger ist, als er in Rechnung stellen würde.)

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  • Wusstest du eigenlich am 03.07.2017, als du den Wagen hier im Forum verkaufen wolltest, das

    Findest du es gut, sowas in der Verkaufsanzeige zu verschweigen? Ich frage nur, weil du dich ja selber darüber ärgerst, das dir etwas verschwiegen wurde.

    @jmm1391991 Beantwortest du die letzte Frage noch?
    Für mich wäre so etwas ein großer Mangel, da ich davon ausgehen würde, das mindestens 50 Personen in der Zeit diesen Wagen gefahren haben und nicht gerade so damit umgegangen sind, als wäre es ihr eigener. Dementsprechend waren deine Preise wirklich nicht realistisch. Außerdem hast du dadurch bestimmt einen guten Preis vom Verkäufer bekommen, oder? Gegenüber den Forumsmitgliedern empfinde ich sowas als absoluten Vertrauensmissbrauch.


    Ich denke, das du die Anwaltskosten selber tragen musst. Außer du ziehst vor Gericht und gewinnst bekommst du sie natürlich. Wobei ich bezweifeln würde, das du gewinnst. Normalerweise läuft sowas auf einen Vergleich raus, was dir dein Chef eigentlich hätte sagen sollen. Dem Verkäufer ist nichts vorzuwerfen, denn er wurde selber gelinkt. Außerdem ist die Lackierung wohl gut ausgeführt worden, wie du selber in deiner Aussage bestätigt hast.

    Ich hatte dies nur durch einen Staubeinschluss gesehen und dann den Kotflügel näher betrachtet und in der Einstiegsleiste Sprühnebel entdeckt und bei genauem Hinschauen mit Viel Sonnenlicht und Taschenlampe sogar eine Farbabweichung entdeckt.

    Wenn du schon so genau hinkucken musst und es bei der Handwäsche über Monate nicht merkst kann es wohl wirklich nicht so schlimm sein, oder? Das da vergessen wurde den Sprühnebel wegzupolieren, ist wirklich ein minimaler Mangel.

  • Hey jmm,


    wie hast du denn nachgewisen, dass der Mangel schon bei Ferzeugübergabe vorhanden war und nicht nachher erst entstanden ist?
    Rechtslage schön und gut, aber Nachweise sind ja meistens das Problem...


    Glückwunsch zum glücklichen Ausgang für dich!

    Grüßli :)


    2016 MX-5 ND G-160


    Mods: Alu-Pedale; Einstigsleisten; Plexiglas-Windschott; NC-Antenne; rahmenloser Innenspiegel; abgedunkelte Seitenblinker; AA/CP-USB; myLenkrad-Lenkrad; Carbonmiata Spyder Grille; black-chrome Embleme; Fächerkrümmer & Kat & SPS-Ecutek; SPS Fahrwerk; Einparkkameras v&h
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  • Dem Verkäufer ist nichts vorzuwerfen, denn er wurde selber gelinkt.

    Das mag sein nur Richter sehen diesen Punkt oft etwas anders. Sie gehen davon aus das ein Fachmann (Betrieb) soetwas erkennen sollte. :saint:

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  • Dem Verkaufsthread nach war EZ 11.11.2016 + 5 Monate Vorführer = ca 11.04.2017 + 6 Monate § 476 BGB Beweislastumkehr würde hier dann wohl (noch) greifen - nat. alles ohne Kenntnis des Falls im Einzelnen

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  • Mein Bezug war der Post von nerdy-mx5 oben:
    Wie gesagt "ohne Kenntnis des des Falls im Einzelnen" - daher "würde". Also mal zu Gunsten der Käuferin von dem Fall ausgehend, dass eine (nicht direkt erkennbare) negative Abweichung von der Sollbeschaffenheit vorliegt ;)

    Einmal editiert, zuletzt von MCrown ()

  • Eine Nachlackierung ist nicht per se ein Sachmangel.

    Ich würde hier eher vom Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ausgehen, nämlich "unfallfrei" und "in einwandfreiem Zustand" erworben. Damit hätten wir wieder einen Sachmangel.

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