Big-J - MX5 1.5 G132 Eternal Blue

  • Da würde ich mich noch mal wirklich mit beschäftigen. Spontan findet man da sehr wiedersprüchliche Aussagen. Z.B. hier:
    http://www.euroconsumatori.org…CDlcT.pdf&name=Autoimport

    Zitat

    Als Neuwagen gelten solche, deren Kilometerstand geringer als 6.000 km ist oder (!)solche, die vor weniger als sechs Monaten zugelassen worden sind.Bei Neuwagen wird das Fahrzeug exklusive Mehrwertsteuer gekauft. Der Steuersatzrichtet sich nach jenem Land, in dem das Auto angemeldet wird

    Sprich, selbst deiner könnte/müsste/dürfte noch als Neuwagen durchgehen und der Händler in DE könnte ihn dir netto verkaufen, sofern du ihn in L nachversteuerst. Das würde ich auch mal mit dem verkaufenden Händler besprechen.


    Weiterer Ausschnitt aus dem Dokument, auch hier ist a2 eindeutig dem Neufahrzeug zugeschrieben, allerdings ist die und/oder Formulierung etwas komisch.
    2020-05-28 10_09_05-Autoimport.pdf.jpg


    Noch ein Edit:
    Nach dem Dokument würde ich sagen gibts zwei Optionen:
    - Das Auto zählt noch als Neuwagen (Da unter 6000km) und du kannst es netto kaufen und in L versteuern
    - Das Auto zahlt nicht als Neuwagen (Da über 6 Monate seit Zulassung) und du kannst es einfach so, wie es ist nach L überführen.

    2018 G160 SL + SP in Mondsteinweiß | Bilstein B14 | Federal 595RS-R 205/50R16 auf original Mazda 16" | CAE UltraShifter | Mishimoto Oil Catch Can | DIY Öltemperaturanzeige
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  • Ja, versteh das auch nicht richtig , da ich ja nicht von Privat kaufe, aber bei einem Händler...
    Mal sehen , hab aber momentan anderes zu tun.


    Kann ihn sowieso erst im August abholen , wenn ich mein Plan in den nächsten Wochen so lese....

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  • Du kaufst beim Händler und bekommst eine Rechung die die deutsche MWSt ausweist. Die wird dir zurückerstattet wenn Du das Auto in Luxemburg anmeldest und die luxemburgische MWSt gezahlt hast. noch einfacher wäre es das Auto netto zu kaufen, also ohne die deutsche MWSt. Ob sich darauf ein Händler einlässt ist fraglich, müsstest Du mal abklären.

  • Genau, aber du kannst es nach dem Stand definitiv direkt überführen und musst nicht erst noch auf 6000km hochfahren. Vielleicht ist es mehr bürokratischer Aufwand, aber innerhalb weniger Tage "für nichts" das Auto altern lassen ist auch irgendwie blöd.
    Würde da definitiv noch mal mit dem Händler schnacken.

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  • Hab mal beim Zoll in L angerufen,


    Also es geht so wie im Text der EU geschrieben , ich zahle die MwSt in L à 17% ,
    wenn der Händler keine Netto Rechnung ausstellen will , muß ich dann das Ganze am D-Finanzamt einsenden & bekomme die 20% Mwst die zuviel bezahlt wurden vom Bundesfinanzministerium zurück.
    (Damit haben die L nix damit zu tun.)
    Sind alt für paar Wochen so 3000€ unterwegs, aber lieber das , als jetzt unnötig 3000km durch die Gegend düsen. (wo ich auch im August nicht unbedingt Zeit habe)
    Hab für solche Touren schon lieber den MX-5 in L angemeldet , mit meiner Versicherung drauf.


    Übrigens , mit dem N° Schild , MX 5091 ist noch immer :love: , MX 5132 hat aber auch seine Argumente....
    In der Umfrage ist es aktuell klar 55% für den MX 5091, & man soll den Wähler ja immer hören. ;)

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  • Hab mal beim Zoll in L angerufen,


    Also es geht so wie im Text der EU geschrieben , ich zahle die MwSt in L à 17% ,
    wenn der Händler keine Netto Rechnung ausstellen will , muß ich dann das Ganze am D-Finanzamt einsenden & bekomme die 20% Mwst die zuviel bezahlt wurden vom Bundesfinanzministerium zurück.
    (Damit haben die L nix damit zu tun.)
    Sind alt für paar Wochen so 3000€

    @Big-J normalerweise stellen die Haendler eine Nettorechnung aus, sie kopieren Deinen Ausweis und wollen die Steuernummer. Dann meldest Du die Einfuhr in L beim Finanzamt an und schickst die Steuerrechnung an den Haendler. Damit kann er dem D Finanzamt die Ausfuhr nachweisen. Ich habe das einigemale durchexerziert als F und D unterschiedliche Mwstsaetze hatten.

  • @Big-J normalerweise stellen die Haendler eine Nettorechnung aus, sie kopieren Deinen Ausweis und wollen die Steuernummer. Dann meldest Du die Einfuhr in L beim Finanzamt an und schickst die Steuerrechnung an den Haendler. Damit kann er dem D Finanzamt die Ausfuhr nachweisen. Ich habe das einigemale durchexerziert als F und D unterschiedliche Mwstsaetze hatten.

    Ja @MX5OG, ganz deiner Meinung & dem L-Zöllner am Nachmittag auch, genauso läuft das hier aber nicht... :|
    Ich bekomme eine Rechnung von 18700€ , ohne Netto Betrag....
    Wenn ich die dem L-Zoll das vorzeige (wenn der MX-5 noch keine 6000km hat), kann ich dann 17% MwSt bei uns auf 18700€ zahlen. :thumbdown:
    An sich müsste die Rechnung sein 15714,28€ + 2985,72€ D-MwSt à 19%....
    Auf den 15714,28€ würde ich dann die 17% MwSt in L zahlen & nicht 18700€....


    Man sagt der Erstkäufer (Privatperson) hätte die 19% MwSt in D schon bezahlt, deshalb Rechnung von 18700€.....


    Die wollen , daß ich mit den Kurzkennzeichen die Tour in 5 Tage mache um auf >6000km zu kommen.


    In A darf man mit den KK auch rumfahren....

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