Dann nutz die doch bitte.
Beiträge von J_a_n
-
-
Die PN-Funktion kennt ihr aber schon?
-
Da stehen ja nur die absoluten Grundlagen im Artikel. Hätte ich fast selbst schreiben können.
-
6,29kg ist die offizielle Angabe von OZ für die Alleggerita in 7x17 ET44 (6,2kg in 7x16 ET37).
Was will man noch mehr, wenn @Detlef das geeicht (fast genau) bestätigen kann (für ET30)?Ich habe nicht seine Messung kritisiert, sondern die 6,9 kg. War meine Aussage so schwer zu erkennen?
-
Die OZ Allegerita 7x17 (bei mir ET30) wiegen nicht 6,9 sondern gewogene 6,3 - 6,4 kg (geeichte Waage)
Ich kenne nur 6,3 kg für die Alleggerita. Leider sind die Angaben im Netz oft abweichend, womit sich die Shops selbst keinen Gefallen tun.
-
Die Scheinwerfer selber sind ja nach der Tieferlegung tiefer, was die Blendgefahr reduziert. Merkt man ja z.B. daran, das Autos mit sehr hohen Schweinwerfern wie Busse, oder SUV eher mal blenden.Da der Leuchtwinkel nach der Tieferlegung etwas geringer wird (weniger nach unten), steigt allerdings leicht die Gefahr, dass das Fahrzeug beim Nicken oder bei Wippbewegungen auf Bodenwellen den Gegenverkehr ganz kurz blendet.
Durch ein straffes Fahrwerk geht der Lichtkegel aber schneller wieder in seine Ausgangsposition. Jetzt werde ich aber pingelig. Ich bin nach Tieferlegung zwei Jahren lang mit einem viel zu tiefen Lichtkegel rumgefahren. Dann hat SPS korrigiert und nun habe ich das Gefühl, dass ich ständig mit Fernlicht rumfahre. Werde die Tage mal den Wandtest machen.
-
Kein Glück, sondern mit meinen beiden Links sicherlich zu begründen. 120 kmh sind keine Landstraße, also muss man nicht mit 100 kmh Höchstgeschwindigkeit rechnen. Mehrere Schilder ist eine wage Aussage, da ist der Text nicht hilfreich.
-
Irren ist menschlich, aber bei zwei oder mehr übergangen Schildern ist man des Fahrens nicht mächtig oder handelt vorsätzlich.
Des Fahrens nicht mächtig: Pauschalisierung und hier kein bisschen hilfreich. In einem Schilderwald kann man das durchaus übersehen. Und in welchem Abstand dürfen denn dann Schilder stehen? Bin ich froh, dass Richter genauer (be)urteilen. In jedem Fall immer Einzelfallentscheidungen. -
Hmm, alles noch Spekulationen. Ich hab was im Internet gefunden, was recht aufschlussreich ist:
https://www.dresdner-fachanwae…sse-laengere-fahrverbote/
(genereller Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit)https://www.dresdner-fachanwae…atz-oder-fahrlaessigkeit/
(einige Gerichtsurteile)Wer das alles nicht lesen möchte, sollte sich zwei Punkte merken:
Wenn man offensichtlich zu schnell fährt (Umgebung zieht zu schnell vorbei), ist mit Vorsatz unterwegs. Und auf jeden Fall keine Gründe abliefern (Termindruck), das wird immer als Vorsatz gewertet. -
Gerade Thema bei meinen Kollegen: hier wird behauptet, dass ich bei einer Verurteilung mit Vorsatz konfrontiert werde, wenn ich drei Geschwindigkeitsvorgaben übersehen habe. Ist da was dran? Und ergänzend dazu: träfe das auch zu, wenn ich bei zwei Geschwindigkeitskontrollen direkt hintereinander mituüberhöhter Geschwindigkeit gemessen werden würde?