Wäre ja noch schöner, wenn der Dieb auch noch in den Genuss von Leistungen aus der Garantieverlängerung kommen könnte, nicht wahr?
Typisch...
Möööönsch, da war doch nur ein sarkastischer Seitenhieb...
Ich gehe ohnehin nicht davon aus, dass die Fahrgestellnummer dieses, gestohlenen MX-5, je wieder -irgendwo- auftritt...
Wird ganz sicher ´n "osteuropäisches Ersatzteillager" draus...
Vermutlich (wenn drin) waren die Recaro´s das wichtigste und DER Diebstahlgrund ... Ich hab gehört, die sollen wie "Goldstaub" sein
!
Also gut, dass wir keine Recaro´s im Mixxer haben... 
Ich sollte meinen Versicherer mal drauf hinweisen, dass ich aufgrund dieser Tatsache gern runtergestuft würde
Dafür können die dann die Recaro-Eigner hochstufen 
*boah jetzt gibt´s gleich viel Ärger - schmunzel/wegduck*
Wenn die Garantieverlängerung so fest mit Fahrzeug verbunden ist wie Sonderzubehör oder ein Fahrwerk dann müsste das im Kaskofall auch die Versicherung mit ausgleichen, da würde ich es jedenfalls erstmal anmelden.
Das müsste der "Geschädigte" @Alex1974, stellvertretend für viele von uns, dann aber zunächst mal als Präzedenzfall vor einem Gericht erstreiten, fürchte ich...
Aber wenn er eine Rechtsschutz hat, diese das "mitträgt", warum nicht? 
Klar ist, dass es aber dann auch sehr lange dauern wird, da es aber ja nichts "von Eile" ist... Und die Versicherung viele Anwälte, Zeit und ggf. Instanzen hat...
Und der Betrag am Ende auch nicht wirklich "riesig" ist... (das ist natürlich relativ
)