Wird bei mir erst weiter gehen, wenn das ersehnte Vehikel denn dann endlich in unserer Garage nächtigen darf...
Beiträge von Trimmi
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Da hattest gestern (vermutlich) ja richtig Glück mit´m Wetter, wie?
Bei uns setzt grad Regen ein... ndt. Warmwinter-Schietwetter eben... -
Herzlichen Glückwunsch auf jeden Fall!
Viel Spaß damitHast du das Bild bearbeitet? Sieht irgendwie nicht nach Bonbonrot aus
Hat mehr was von dem Marsrot... das anderswo ja schon mal als Sondermodellfarbe gezeigt wurde.. -
Hat irgendjemand Schaltknauf in der Bucht hier vielleicht schon erworben?
Sieht ja auch aus wie der Voodoo-Magnum, oder?
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@SoFame - Die Felgen (sehr ähnlich jedenfalls) vom weißen ganz unten,
bekommst Du auch beim @Kugelfisch ( Zymexx ), meine ich.... -
Nach einer Wäsche...
Selbst mit den "alten Borsten Anlagen" hatte man schon mal oberflächliche Kratzer,
aber so tief, dass man sie mit´m dem Fingernagel hätte spüren können? Na, ich weiß ja nicht....Wirklich tiefe Kratzer, so wie hier beklagt, haben auch die alten Waschanlagen nicht gemacht...
Da muss/kann irgendwas nicht gestimmt haben...
Sand/Dreck drin, ansonsten würde mich die Lackqualität von Mazda schon sehr enttäuschen.
Dass er dünner und empfindlicher ist, ist leider normal... Aber so empfindlich kann er nun auch wieder nicht sein... -
Über das Rot kann man sich ja streiten... Die Ringnieten würde ich wohl auch lieber weglassen...
... aber die Art und Weise... ist schon mal ganz ansprechend -
Ich hab´s deswegen ausgeliehen, weil´s so schön "grafisch" dargestellt ist
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Anforderungen an die Radabdeckung nach EG-Richtlinie ( 78/549/EWG i.d.F. 94/78/EG ) :
Die Radabdeckung muss bei fahrbereitem Fahrzeug, mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung der Räder die folgenden Anforderungen erfüllen.
Man lege das Lineal senkrecht an der Radmitte an und kennzeichne wieder die Flanke mit Kreide. Nun trägt man einen 30° Winkel nach vorn und 50° Winkel nach hinten ab und kennzeichnet wieder die Flanken. In diesem Bereich muss das ganze Rad abgedeckt sein.
Also Reifen und Felge => das komplette Rad incl Ventil, Nabenkappe usw.Ergänzung (trotz bereits vor EU Richtlinie erfolgter Eintragung):
Ein aus dem Radkasten herausstehender Reifen ( bzw. Felge ) kann unter Umständen nach § 30c StVZO
Zitat:“ Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“
bemängelt oder die Abnahme des Fahrzeuges verweigert werden.Quelle: Motortalk.de