Hab jetzt (doch) mal nachgeguckt,
in der ABE steht nicht explizit drin, dass ich ein Protokoll mitführen muss...
Das habe ich (vermutlich) so interpretiert und in meinem Langzeitgedächtnis so "abgelegt"...
Fakt ist, dass drin steht: MUSS vermessen werden...
Das bedeutete für mich (da kein Zeitraum oder eine Frist genannt wird) - sofort...
Und da das nur mit einem Protokoll/Rechnung nachweisbar ist.... Egal...
Um aber noch mal auf meine FRAGE (denn ich schrieb ja: , oder?) zurück zu kommen:
Das Mitführen des Protokolls wird scheinbar nicht verlangt...
Also hab ich das dann falsch interpretiert?...
Asche auf mein Haupt ![]()