Stimmt, aber die Möchte-gern-"Abflachung" muss man ja wohl nicht mit dem "Verdicken von innen" kombinieren, oder?
nö
Stimmt, aber die Möchte-gern-"Abflachung" muss man ja wohl nicht mit dem "Verdicken von innen" kombinieren, oder?
nö
Wenn die um ein paar Grad verdreht messen ist es Essig mit 37cm, da unten rechts und links an der Abflachung auch außen aufgedickt worden ist
Oder der Fußgängerschutz der Motorhaube wird fehlerhaft ausgelöst... ![]()
Besten Dank!
Hallöchen ihr beiden,
könnte einer mal die Profiltiefen des PS4 in 215/45/17 messen. Bitte alle 4 Rillen.
Supi... ![]()
Mein Beileid. Ich weiß gar nichtwas ich hier schlimmer finde, das Ergebnis und die unverschämte Frage des Händlers und das er dich damit einfach wegfahren lässt.
Den Tipp mit dem Woandershinbringen würde ich mir überlegen, denn mann muss dem ersten erst mal Die Möglichkeit der Fehlerbehebung geben. Und die Forneregeln untersagen Negativberichte mit Benennung des Autohauses (auch wenn er es verdient hätte..)
Drücke die Daumen. Hoffentlich machen die zwei Wochen nichts aus, denn sowas gehört sofort reklamiert.
Aber die haben ja das schreckliche Wanken mit dem hier keiner klar kommt ;-).
bitte auch das absolut schlimme hochgebockte Aussehen nicht vergessen, mit dem z.B ich nicht klar komme und was für mich der Hauptgrund für Federn und später Gewinde war ![]()
Designanmeldung im April. Mir wird aber erst der Pruefungsbescheid im Oktober zugeschickt. Was prueft den nun das DPMA schlussendlich, wenn nicht ob Schutzrechte Dritter verletzt werden?
Bei eine Anmeldung prüft das Patentamt ausschließlich, ob eine Idee neu ist. Egal wie bekloppt die ist, wirtschaftlich Sinn macht oder ähnliches. Also nur ob das neu dargestellte nicht schon irgendwo mal aufgetaucht ist. Nebenbei bemerkt: Sobald du eine Idee veröffentlichst, z.B. in Foren
, ist es hin mit dem Schutz. Eine Anmeldung und MUSS vor der Veröffentlichung stattfinden.
Ein Patentamt prüft das natürlich nicht, aber im Fall eines Rechtsstreits wird danach recherchiert. Findet man irgendwas in Veröffentlichungen bekommst du als Vorhaltung den Stand der Technik nicht korrekt recherchiert zu haben oder weil es halt schon publik war.
Bei Patenten (Technische) muss es immer mindestens eine technische Ausführung geben. Du kannst also keine Zeitmaschine patentieren mit noch nie dagewesenen (und deshalb neuen) Funktionen, solange du nicht im Patent eine Ausführungsmöglichkeit beschreibst...
Aus meiner Sicht lohnen sich Schutzrechte für Privatpersonen nie, da du nie das Geld erwirtschaften kannst was die Schutzrechte im Unterhalt kosten und was du erst mal in die Hand nehmen musst (über Jahre die so ein Rechtstreit dauern kann) um diese umzusetzen. Selbst große Firmen wägen da ab.
Eine Spitzenidee zu haben, anzumelden und dann Partner oder Käufer in der Industrie für die Idee zu suchen, das ist wesentlich realisitischer. Kommt bei uns auch immer mal vor.
Ich habe die Linienfuehrung vom der Blinkerkontur uebernommen, stimmt.
Bin aber der Meinung dass die Luftschlitze nachher ein eigenstaendiges Design darstellen, auf jedes Auto uebertragbar.
Sollte es Etwas zu beanstanden geben, so wird mich das DPMA schon darauf hinweisen. ( ein weiterer Grund weshalb ich das Design angemeldet habe)
da liegst du falsch. Das Patentamt prüft bei einem beantragen Designschutz oder Patent nur die "Neuheit". Ob du dieses nutzen kannst, um selber daraus was zu machen ohne bestehende Schutzrechte zu verletzen, wir nennen das in unserer Firma FTO (Freedom to operate) besteht, machen die bei einer solchen Anmeldung nicht.
Dazu steht auf der DPMA Seite:
"Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie sich über den bestehenden Formenschatz informieren und nach bereits eingetragenen Designs recherchieren. Die Recherche nach eingetragenen Designs im Internetdienst DPMAregister und auf weiteren Plattformen hilft Ihnen festzustellen, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen "Neuheit" und "Eigenart" erfüllt oder möglicherweise ältere Rechte verletzt. Vor der Eintragung des Designs überprüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht, ob diese Schutzvoraussetzungen erfüllt sind und ob bereits identische oder ähnliche Designs eingetragen sind. Eine mögliche Kollision mit älteren Schutzrechten wird erst im Streitfall durch die Zivilgerichte oder während eines Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA festgestellt.
Auch nach der Eintragung Ihres Designs sollten Sie regelmäßig Recherchen durchführen und den Markt beobachten, um Ihr Schutzrecht verteidigen zu können."
Bei der Recherche werden dir ggf. Schriften genannt als Entgegenhaltung wenn eine Idee schon mal woanders beschrieben wurde. Das ist dann schon mal ein erstes Indiz. Sind solche Schriften älter als 20 Jahre ist es Stand der Technik und für jeden frei verwendbar. Sind sie jünger kann eine Abfrage lohnen, ob die Gebühren noch bezahlt werden. Denn ein Patent anzumelden ist recht preiswert. Schutz in den Ländern aufzubauen und zu unterhalten dagegen sehr kostspielig.
Was willst du überhaupt mit deinem Designschutz erreichen? Wenn jemand das privat nachbaut hast du kaum Möglichkeiten das zu verbieten, da dir kein kommerzieller Schaden entsteht. Denn nur darum geht es bei Patenten. Baue ich mir einen Ferrari nach, kann das keiner verhindern. Sobald ich das Ding kommerziell nutze (z.B. für Werbung) oder verkaufe, sieht das anders aus.
Aber selbst da, strengt man Unterlassungen oder gar Klagen aus einem Schutzrecht heraus nur an, wenn der finanzielle Schaden (und die möglichen Schadensersatzleistungen) den Aufwand rechtfertigt. Ich bin sicher, dass du nicht so viel Spielgeld hast. Mal abgesehen davon das jeder dir sofort die Äquivalenz zum Mazda Design als Ursprung vorhalten würde und jeder Sachverständige vor Gericht das über die Nichtigkeit zerfleddert.
Verstehe mich nicht falsch: Ich habe auch Dinge an meinem Auto gemacht, die nicht jedermanns Geschmack sind und habe immer Respekt vor Leuten die was eigenes machen und schön finden, auch wenn die meisten das anders sehen. Ein bisschen weniger Bohei würde trotzdem gut tun, von wegen Designschutz beantragen.. ![]()
Grundsätzlich gilt: Ein Patent auf etwas zu haben heißt nicht, dass du es auch kommerziell verwerten kannst, denn dazu musst du sicher sein, keine Schutzrechte Dritter zu verletzen.