Wurde bei dem einen Unfall nur die Türe getauscht? Wenn Ja, wäre das halb so wild.
Was ist bei dem zweiten Unfall repariert worden?
Sofern der Reparaturumfang nachvollziehbar ist und die Reparaturen ordnungsgemäß ausgeführt wurden, würde ich darüber nachdenken den Wagen zu behalten. Allerdings sollte man dann alleine, oder mit einem Rechtsanwalt mit dem fMH über einen Preisnachlass diskutieren.
In jedem Fall würde ich das Fahrzeug aber einem Sachverständigen vorführen, um den Reparaturumfang und die ordnungsgemäße Reparatur zu überprüfen.