Also für den Diffusor steht folgendes in dem Gutachten vom TüV Austria
GutachtenNr. XXX über die Prüfung von Anbauteilen
Durch die unten beschriebene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach StVZO §19 (2) nicht, weil
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart nicht geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten ist und
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten nicht verschlechtert wird.
Änderungsabnahme
Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist nicht erforderlich.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.