ok, dann muss ich davon ausgehen, dass MZ bzw. der fMH - selbst wenn das mitgebrachte Öl originalverpackt und ungeöffnet der MZ Spezifikation entspricht - dann keine Garantie mehr gibt, bzw. die MZ Garantie in diesem Punkt verweigert wird im Fall der Fälle. Eine Ausnahme wäre allerdings, wenn der fMH auf der Rechnung die Konformität des Fremd Öl's bestätigen bzw. vermerken würde. Dies muss er aber nicht machen, wenn er nicht will.
Ist das so korrekt interpretiert ?
Korrekt. Man muss es mit der Werkstatt halt besprechen, diese mitspielen wollen und entsprechendes auf der Rechnung vermerken.
Unsere Werkstatt hat das Datenblatt des Öls studiert und selbst bemerkt, dass es ja besser sei als jenes von Mazda.