Bei nächster Gelegenheit bedeutet aber nicht irgendwann mal, sondern doch umgehend.
Ich habe einmal etwa 9 Monate nach der Abnahme eine Ordnungswidrigkeit kassiert, weil die Daten nicht in der Zulassungsbescheinigung 1 eingetragen waren.
Die Formulierung lautet oft: "bei der nächsten Befassung", also wenn sich das Amt sowieso mit der Zulassung befasst.