Weil die aktiven Komponenten in der Typgenehmigung nicht zusammen eingeschaltet sind! Ist das denn so schwer zu verstehen.
Wenn ich deiner Argumentation folgen würde, dann dürfte ich auch mit Fernlicht durch die Ortschaft fahren.
Lies nochmal den Satz, den du von mir zitiert hast und setze ihn in Beziehung zu dem, was du dazu geschrieben hast.
"Warum sollte eine Lichtanlage [..] die so wie von der STVZO verlangt funktioniert, unzulässig sein?"
Und was ich zur Typzulassung und zum möglicherweise formellen Erlöschen geschrieben habe, hast du wahrscheinlich auch überlesen.
Ich frage mich nur, warum man in diesem Forum heftig angemacht wird, wenn man jemanden darauf hinweist, dass LED-Leuchtmittel für die Kennzeichenbeleuchtung nicht zugelassen sind, aber eine Anpassung, die (vermutlich, ich muß nochmal die StVZO in diesem Punkt gründlich auswringen) sogar zulassungsfähig (per einfacher Eintragung) wäre, soll plötzlich mega verwerflich sein.