Beiträge von Martin_C32

    Hi!

    "Dort bekommt man die neuen Daten schriftlich, geht mit diesen zur Umschreibung/Abnahme zum TÜV und gut is." Das Problem dabei, dessen zukünftige Lösung Sven ja beschrieben hat ist dass die Software (alleine) mangels Nachvollziehbarkeit praktisch (vielmehr theoretisch) nicht eintragbat ist. Das wäre so als würde ich eintragen lassen "Auspuff von mir der 7kw mehr bringt" und nicht den Hersteller, das Modell usw. Mein TÜVer hat mich ausgelacht, als ich meinen Plan geschildert habe, die Software zur Komplettanlage auch noch eintragen zu lassen. Und der ist Unfallgutachter...

    Auch SPS kann nicht für jede Weiterentwickling ihrer Software Gutachten erstellen lassen. Irgendwann muss man die Kirche einfach im Dorf lassen. Etliche Schimmeldiesel haben genau genommen auch keine ABE mehr...


    Grüße

    Martin

    Hallo FlyingV,

    zivil- und oder strafrechtliche Aspekte stehen auf einem anderen Blatt. Das viel zitierte Problem mit der Versicherung allein durch eine erloschene BE existiert so nicht. Dass es nur darum ging hätte ich deutlicher machen sollen, sorry.


    Grüße

    Martin

    Hi,

    über Leistungs-"Messing" wurde im Forum viel geschrieben. Ist bei vorher/nachher Messungen unter möglichst gleichen Bedingungen hilfreich. Aber kommen wir zur Realität. Welcher TÜV hat einen Leistungsprüfstand und wie viele können Abgasmessungen auf Gutachten-Niveau machen? Immer angenommen, dass eine Softwareanpassung auf geänderte Hardware überhaupt zu einer Verschlechterung führt. Hinreichender Verdacht wäre z.B. bergauf mit 270kmh geblitzt werden. :/



    Grüße

    Martin

    Jepp, genau findet sich ein Hinweis auf o.g. Passus. Und dann muss ja irgendjemand erst motiviert sein, festzustellen, ob der Brennraum mit dem Dremel verändert oder einen Parameter in der Software. Dass das billiger wird als die theoretisch denkbaren Regressforderungen ist auch auszuschließen. Bei einer verbasttelten Bremse oder einer gebrochenen Lenkgestänge-Verlängerung mag das anders aussehen.

    Hi,

    "kennzeichenbox.de"? Das Gesetz sagt jedenfalls etwas anderes: "...ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war".


    Grüße

    Martin

    Hi Sven,

    ich bezog mich auf den Versicherungsschutz.

    Das mit dem SUMS ab 2023 ist eine interessante Info! Ich halte das für den richtigen Weg. Und ordentliche Tuner, zu denen ich auch SPS zähle, brauchen davor keine Angst zu haben. Damit wäre für mich eine zweite Abnahme nach der Softwareänderung ein MUSS. So wie es derzeit noch ist aber eher nicht notwendig bzw. auch nicht sinnvoll möglich. Eine Eintragung für eine nicht näher bezeichnete, nicht nachvollziehbare Softwareänderung bringt m.E. nichts.


    Grüße

    Martin

    Hi Schwarzangler,

    das mit dem Versicherungsschutz ist eine oft wiederholte Legende. Zitiere doch mal die rechtliche Grundlage dafür.

    Genau genommen sind Softwareänderungen nach meinem Verständnis nie wirklich eingetragen. Solange es keine Versiegelung oder identifizierbare Signatur (a la KBA-Nummer) gibt könnte alles und nichts in's Steuergerät geschrieben werden. Wenn in den Papieren stehen sollte "200 PS durch Hardware xy und Softwareupdate" könnte die Maschine unter guten Bedingungen und je nach Prüfstand sicher auch mal 208 (oder 191) PS auswerfen.

    Aber, hey, vielleicht mache ich ja wirklich einen groben Denkfehler. Deswegen frage ich ja.


    Grüße

    Martin

    Hallo,

    ich bin am überlegen, mir die Friedrich Komplettanlage mit Fächerkrümmer, 200-Zellen-Kat und Gruppe-A-Anlage zuzulegen. Da ich 20 Minuten von FMS und rund 4 Stunden von Altendienz entfernt wohne und Anreise (Übernachtung), Abreise mal zwei und mit zwei Fahrzeugen unter den aktuellen Umständen nicht gut machbar sind würde ich in Lichtenfels kaufen und einbauen lassen und das Ganze dann bei Gelegenheit SPS abstimmen lassen. So weit die Überlegung.

    Das Gutachten von FMS gibt wohl 7kw her (wie Jan schreibt offensichtlich realistisch). Die ~5 weiteren kW die die Abstimmung durch SPS hergeben sollte könnte man m.E. im Rahmen der Toleranzen als TÜV-technisch zu vernachlässigen ansehen. D.h. in den Papieren würden 142kW stehen und unter günstigen Umständen hätte der G184 dann 147kW. Oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Grüße

    Martin

    Hallo,

    ich habe heute zum ersten Mal meine neue Racebox ausprobiert. Kostenpunkt 265€ inkl. zusätzlicher externer GPS und Glonass-Antenne, schickem Ladekabel und Go-Pro-kompatibler Halterung. Es sind wohl eine Menge Rennstrecken gespeichert. Ich habe erstmal Custom-Beschleungigungsintervalle getestet. (80 auf 140 im 4. Gang 8,6 Sekunden). Das Teil macht einen guten ersten Eindruck, warum derzeit "nur" ein 10Hz-Sensor verbaut ist ist m.E. plausibel erklärt.


    Grüße

    Martin