Beiträge von ramm

    @ramm bei der Frontcamera handelt es sich nicht um eine Dashcam, sondern eben um eine Frontcamera: Diese erfüllt den Zweck dass man z.B. bis auf 2 mm an einen Bordstein ranfahren kann. Genau wie man mit einer Heckcamera evtl besser aus der Garageneinfahrt kommt.


    Evtl kann man mittels der frontcamera auch "filmen" das ist aber ein anderes Thema.

    Sorry, Kugelfisch!

    DASHCAM




    Da viele von euch eine Dashcam nutzen, hier der Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2018. Es ist zwar noch zum Bundesdatenschutzgesetz ergangen, durch die Datenschutzgrundverordnung hat sich aber hierfür nichts geändert.




    Die wesentliche Aussage des BGH ist, dass Dashcams zulässig sind. Wird aber dauerhaft aufgezeichnet, ist das datenschutzrechtlich unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Um das zu vermeiden, müssen sich die Daten automatisch „in kurzen Abständen“ (wie kurz das auch immer sein mag…) überschrieben werden und dürfen nur anlassbezogen dauerhaft gespeichert werden. Da es Dashcams gibt, die mit Erschütterungssensoren ausgestattet sind, ist das für Unfälle also problemlos möglich.




    Erfreulicher Weise hatte der BGH in dem entschiedenen Fall aber die Verwertung der Aufzeichnung trotz der dauerhaften Speicherung die Verwertbarkeit für die Entscheidung über einen Verkehrsunfall für zulässig erklärt.




    Bitte beachtet, dass es für die datenschutzrechtliche Frage nicht darauf ankommt, ob ihr die Aufnahmen veröffentlicht. Auch die private „Erhebung“ und „Verarbeitung“ (es reicht dafür das Speichern!) ist danach unzulässig.




    Bei einer Kontrolle wird aber kaum ein Mitglied des Kappenvereins feststellen können, ob und wenn ja in welchem Intervall die Aufzeichnungen automatisch überschrieben werden.

    Könnte man nicht einen Thread eröffnen...“Neues aus dem Verkehrsrecht“?
    Mit regelmäßigem Update?
    Danke im Voraus.

    Ich nehme den Namensvorschlag (fast) auf, verspreche aber keine Regelmäßigkeit der Updates.

    Bitte beachtet immer, dass Anwälte nicht dafür da sind, Euch zu helfen, sondern Geld zu verdienen. Sie ziehen euch mit der richtigen Geschwindigkeit über den Tisch, dass die Reibungshitze als Nestwärme empfunden wird.


    8)

    Lässt dein Wohnort Rückschlüsse auf deinen Arbeitgeber zu? Nur so wäre dieser Post verständlich....
    Natürlich möchte ich mit meiner Arbeit Geld verdienen, so wie jeder andere auch.
    Der Anwalt verdient mehr, wenn er mehr für den Mandanten rausholt - die Interessen laufen also gleich. Versicherungen verdienen mehr, wenn sie weniger an die Geschädigten zahlen.

    Da hier nach deiner Angabe (Mazda Schweiz) und deiner Wohnsitzangabe im Profil Schweizerisches Recht anwendbar wäre, ist meine Antwort – basierend auf deutschem Recht! – nur bedingt verwertbar. Unter der Voraussetzung, dass sich sicher nachvollziehen lässt, dass sich deren Antwort auf den G184 bezieht, hättest du sicher gute Karten. Aber willst du es wirklich sehenden Auges auf einen Motorschaden ankommen lassen…???