der Versicherungsschutz (zu mindestens Haftpflicht) erlischt nur, wenn durch den Anbau die Zulassung des Autos erlischt, also bei allem mit Karosse, Fahrwerk, Licht, Sicherheit.
Eine Innenraumbeleuchtung zählt da nicht drunter ![]()
Und wenn es irgendwie eingetragen ist (auch ABE, EGG), dann ist die Betriebserlaubnis auch nicht gefährdet.
Hierbei ist aber auch immer grundsätzlich zu unterscheiden ob es Probleme mit der Leasing oder der Versicherung gibt!!
Nur weil der Leasing-Geber etwas dagegen hat, DARF die Versicherung sich hier nicht quer stellen. Als Leasing-Nehmer hast Du ja keinen Vertrag mit der Versicherung, sondern nur der Leasing-Geber.
Baust Du einen Unfall mit einem veränderten aber StVZO-zugelassenen Fahrzeug, ist das höchstens ein Vertragsbruch mit dem Leasing-Nehmer (Ausnahmen sind extrem teure Umbauten, die extra bei der Versicherung gemeldet werden müssen/sollten).
Dennoch würde ich die Absprache mit der Leasing machen und auch schriftlich festhalten. Die beschweren sich sicher nicht, wenn Du im Winter mit "nachgerüsteten" Winterrädern rumfährst ![]()
Aber Du hast ja jetzt oben schon einige Umbauten genannt bekommen, die ohne viel Aufwand mach- und wieder zurückrüstbar sind. Also wünsche ich erstmal viel Spaß mit dem Hobel.