Also meiner Meinung nach sollte man die Windschottbeleuchtung wenn es einem gefällt in rot nehmen, andere Farben sind glaube eher kritisch, wenn man wirklich deswegen angehalten wird dann kostet es halt 20.-€ Bußgeld, wem das gefällt dem ist es das wohl wert...
Zu den Vermutungen das sich Kopfstützen Bildschirme für Kinder in einer Grauzone bewegen, das ist wohl Unsinn, 1. gibt es genug Fahrzeuge bei denen das in den Kopfstützen vom Hersteller bereits mit integriert ist, 2. die Displays auf dem Armaturenbrett, so wie auch beim MX 5, sieht man auch von hinten also dürften die dann auch nicht existieren.
Die Beleuchtung der Windschutzscheibe ist ja doch eher indirekt und strahlt nicht besonders aus dem Fahrzeug.