Zur Aufklärung und eventuell findest du in dem verwendeten Muster einen Ansatzpunkt. Ggf. ist der Punkt von MXrider der Entscheidende für dich.
bwm Jeder Punkt enthält etwas Wahrheit.
Grundsätzlich gilt bei B2C-Geschäften eine Gewährleistungsdauer von derzeit 2 Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB). Kann bei gebrauchten Fahrzeugen verkürzt werden (§ 476 II BGB). Richtig, Beweislastumkehr bis zu einem Jahr (§ 477 I BGB).
Sebastian S. Bei C2C-Geschäften gilt grundsätzlich die gleiche Gewährleistungsdauer (keine Garantie). Hier gibt es keine Beweislastumkehr, da es kein Verbrauchsgüterkauf ist. MXrider Das Richtige ist gemeint, es muss aktiv ausgeschlossen werden.