Ich habe da noch ein kurze Frage. Vielleicht kommt die einigen etwas Dumm vor, aber ich hatte den Fall noch nicht.
Kann ich ein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt auf meinen Namen anmelden und gleichzeitig den Eigentümer im Fahrzeugbrief unverändert lassen?
Ich habe ein Leasingfahrzeug bekommen und es selbst angemeldet, bin also als Halter in allen Unterlagen. Eigentümer bin ich dadurch nicht geworden. Das bleibt der Leasinggeber.
Ich schätze, wenn es bei Selbstanmeldung anders möglich gewesen wäre , dann hätte der Leasinggeber es verlangt.