Beiträge von Henry

    Ich dachte auch immer es sei verboten wurde dann aber eines besseren belehrt. Das Umweltamt schreibt einen befestigten untergrund mit Anbindung zur Kanalisation vor (Gulli etc.) denen gehts nur darum das keine Chemikalien usw. ins Grundwasser sickert also ist es erlaubt... zumindest in Stuttgart... am besten mal nachforschen. Ich selbst müsste das auf der Strasse tun weil ich keinen geeigneten Platz auf dem Grundstück hab gehe deswegen auch immer zu den Waschboxen und die einzigen die sich da beschweren sind andere denen es schon zu lange dauert wenn ich den 2.Euro einwerfe und die können mich mal. Und allen die das jetzt lesen wünsch ich noch ein frohes neues Jahr :D

    Ist leider rechtlich auch nicht klar geregelt, also regional unterschiedlich. Aber mit dem befestigten Untergrund stimmt schon:


    Wobei man in der Fahrschule auch nicht mehr lernt, an der Ampel die Handbremse zu verwenden.
    Nur noch beim "Parkfertig Abstellen".


    Auch die Motorbremse beim Heranfahren an eine Ampel/Abzweigung/etc wird einem nicht mehr beigebracht - weil "altmodisch und nicht mehr modern".
    Da bremst man nur über die Betriebsbremse - und fährt ggf. im falschen oder gar keinem Gang in einer brenzligen Situation. :-/

    Hmm,
    da muss ich wohl doch noch mal die Betriebsanleitung komplett durchlesen, ob und wie ich das Verdeck zu öffnen und zu schließen habe laut Herstellerangabe!
    Beim NC habe ich es bis ca. 70km/h auf und zu gemacht ohne jemals irgendwelche Probleme oder Schäden am Verdeck zu haben :whistling:

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    Auf den folgenden Seiten steht dann, dass man die Handbremse kontrollieren und, falls noch laufend, den Motor abstellen soll.
    Damit ist VVerdecköffnung = 0km/h.

    In einem der einschlägigen Onlineshops gibt es einen verlängerten Einstellungsstab für die Scheinwerfer - damit funktioniert die automatische Niveauregulierung auch wieder bei tiefergelegten NDs.
    Find ich aber gerade nicht mehr.