Es gibt neue Infos zum Mini-Crash meiner Tochter.
Leonie hat ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,-Euro angeboten bekommen. Dieses führt nicht zu einem Eintrag im Fahreignungsregister.
Wir haben das Verwarnungsgeld angeommen, damit wir in der Sache schon einmal sauber sind.
Die Versicherung haben wir darüber informiert, auch vor dem Hintergrund, dass sich bei dem geringen Schaden kein langwieriger Rechtsstreit lohnen dürfte.
Wir haben in unserer Versicherung vereinbart, dass ein Schaden pro Kalenderjahr anrechnungsfrei ist, ergo haben wir auch bei der Versicherung angefragt, wie es dann mit der Regulierung des Schadens an unserem Auto weitergehen könnte. Sind zwar nur Kleinigkeiten, aber wenn sowieso ein Schaden abgerechnet wird, kann man den auch mit abrechnen.
Ich hatte gebeten, dass die Versicherung sich bei uns meldet. Muss Leonie dann unter Lerngeld verbuchen 