V-MAXX Bremsanlage

  • Hallo Big Break Fahrer,


    kann mir jemand aus Erfahrung sagen, ob bei der 17Zoll Felge ab Werk eine Spurenverbreiterung vorgenommen werden muss damit die V-Maxx passt?
    Danke und LG

    ja muss man. Ich meine im Guatachten +15 mm pro Rad gelesen zu haben-ohne Garantie. Leider habe ich die Bremse mit denn BBS und +9mm, nicht das OEM Rad, welches jedoch mehr axialen Raum hat als das OEM. Ich dachte @fotoman hat die VMaxx mit den OEM 17er. Eventuell kann er sich dazu nochmals äußern.

  • ja muss man. Ich meine im Guatachten +15 mm pro Rad gelesen zu haben-ohne Garantie. Leider habe ich die Bremse mit denn BBS und +9mm, nicht das OEM Rad, welches jedoch mehr axialen Raum hat als das OEM. Ich dachte @fotoman hat die VMaxx mit den OEM 17er. Eventuell kann er sich dazu nochmals äußern.

    Danke schon mal....LG

  • @Tobo


    Eine Frage noch an dich musstest du die 9mm für deine BBS nehmen weil es sonst nicht gepasst hätte oder weil es so im Gutachten steht?
    Ist es möglich ohne Distanzen zu fahren wenn es passt oder müssen diese zwingend verbaut werden. Danke und LG

  • Hallo @Phantom10


    Grundsätzlich ist es so, dass der Bremsenhersteller Vmaxx für dieses Kit ein Teilegutachten 16-00053-AS-MUC-00 mitliefert, in dem der generelle Verwendungsbereich, in unserm Fall der MX-5 ND, aufgeführt ist und für diesen eine grundsätzliche Nachweiserbringung statt gefunden hat, dass die verwendeten Teile bzgl. Bremsverhalten mit diesem Auto geeignet/zulässig sind. Da der Bremsenhersteller zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung natürlich nicht alle erdenklich möglichen Felgen mit unterschiedlichen Felgendurchmessern, ETn und Speichendesigns mit seiner Anlage gegenprüfen kann, wurde die grundsätzliche Eignung, in dem Fall, auf Basis der Serienfelge 17" ET45 mit Serienbereifung des MX-5 ND durchgeführt, mit der Auflage grundsätzlich für eine ausreichende Freigängigkeit zwischen den rel. zueinander bewegten Teilen zu sorgen. (es wird hier durch Vmaxx ein Mindestabstand von 5mm zur Felge angegeben, vgl. hier deren "Fitmentguide") (dass war jetzt aber viel "Grundsätzliches" :-))


    Im Gutachten wird für diese 17"OEM Felge ET45 eine Auflage mit min. 15mm angegeben, was jedoch in der Praxis bei einigen hier nicht ausreichend war...
    ...sowie ist man durch eine weitere Auflage sogar an die im Fahrzeugschein serienmäßig angegebene Reifendimension von 205/45R17 des G160 mit der Bremsanlage gebunden bzw. nur die vom Fahrzeughersteller für dieses Fahrzeug (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegebene Reifendimensionen wären zulässig.


    Im Grunde ist eine exakte Angabe in einem Teilegutachten auch nicht möglich, beschränkt sich ja auch nur auf Teile, weiter entspricht es ja auch keiner ABE mit einer genau spezifizierten Kombination am Fahrzeug. Es ist nur allgemein zulässig dieses BBK am ND 2,0 (auch 124) zu verbauen, sofern individuell nachgewiesen und abgenommen wird, dass ausreichend Freigängigkeit gewährleistet ist. Daher muss jedoch jede Kombination des BBKs mit unterschiedlichen Felgen (u.U. mit Verbreiterung und Fahrwerk) einem Gutachter vorgeführt werden, der diese hinreichende Freigängigkeit feststellt - oder auch nicht. Die Kombination muss dann durch eine Eintragung festgehalten werden.


    Gut, was wissen wir bisher aus den Erfahrungsberichten.


    17"OEM-Felge ET45 (zum damaligen Zeitpunkt des Erwerbs der Felge mit dem Auto von @hhjw1)
    -> bei dieser ist wohl ausreichend radiale Freigängigkeit (Felgeninnendurchmesser über den Umfang, wo der Sattel steht) gewährleistet (zu den Wuchtgewichten habe ich hierzu keine Info)
    -> in Verbindung mit 18er Spurplatten (36er Spurverbreiterung) ist wohl ebenfalls ausreichende achsiale Freigängigkeit gegwährleistet (vgl. hier z.B. diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere)


    17"BBS-Felge ET45 (zum damaligen Zeitpunkt des Erwerbs der Felge mit dem Auto von mir)
    -> bei der radialen Freigängigkeit mit den in Serie verbauten Ausgleichsgewichten an der Felge (Höhe ca. 4mm) hinter den Speichen über den Umfang des Bremssattels ist grenzwertig bis nicht einzuhalten, je nach Ansetzen des Bremsenhalters unter Berücksichtigung dessen Bohrungsspiels am Achsflansch. Entsprechend wurden die Felgen neu gewuchtet mit der Anbringung der Wuchtgewichte an der Innenseite der Felge (die Ausprägung der Unwucht der Felgen lies das zu)
    -> in achsialer Richtung konnte ich aufgrund eines schlankeren Speichendesigns der BBS auf die mir verfügbaren 9mm H&R Spurplatten (18mm Spurverbreiterung) mit ebenfalls notwendigen Teilegutachten ggü. der 17" OEM-Felge runter gehen (es ginge eventuell noch etwas weniger -> hängt jedoch wirklich von der Speichenführung über den Durchmesser des jeweiligen Rades ab sowie wie man das Bohrungsspiel des Halters und des Sattels mit den Bolzen ausnutzt, um den Bremsattel mittig über die Scheibe zu setzten. (Meine gesamt abgenommene "exotische" Kombination aus Vmaxx BBK u. H&R 9mm Spurplatten (18mm Verbreiterung) sowie KW-V3 steht so nun verankert und abgenommen in den Fahrzeugpapieren.


    So... lange Rede kurzer Sinn... um auf deine Frage zurückzukommen.
    -> ich habe die 9mm bei den BBS genommen, da die Freigängigkeit der BBS-Felge allein nicht ausgereicht hätte, um einen Mindestabstand von >5mm zur Felge zu gewährleisten
    -> weiter, wie zuvor versucht zu beschreiben, sind keine konkreten Kombinationen Felgen/Spurverbreiterungen im Teilegutachten des BBK angegeben - folglich: wenn du eine Felge hättest, die auch ausreichend Freigängigkeit (Mindestabstand bewegter Teile zueinander >5mm) zu der Bremsanlage ohne zusätzliche Verbreiterungen mitbringt, wäre es auch denkbar, diese Kombination abnehmen zu lassen (vorausgesetzt die Felge an sich ist eintragungsfähig für den MX-5)


    VG
    Tobias

    VG
    der "Pizza-mit-Allem-Favorisierer"

    9 Mal editiert, zuletzt von Tobo () aus folgendem Grund: Detailformulierungen und schlechtes Deutsch