Beiträge von BIG

    Da gibt es doch so einiges (*) für jeden Geldbeutel ...

    Auch in Blau... 🙈

    (*) Nein, Jörg, "einiges" wird klein geschrieben, weil es ein Indefinitpronomen (oder Zahlwort) ist, das für eine unbestimmte Menge oder Anzahl steht. Auch wenn es anstelle eines Nomens steht (Nominalposition), erfolgt keine Großschreibung, da es keinen Artikel davor gibt. Bla bla bla ... 8o

    Quelle:

    Rechtsberatung in ähnlichem Fall mit Verweis auf § 434 BGB (Sachmangel) i.V.m. § 123 BGB (Arglistige Täuschung):

    Beim Autoverkauf besteht eine gesetzliche Aufklärungspflicht über wesentliche Mängel und etwaige (auch bereits reparierte) technische Vorschäden, sofern es sich dabei um keine Bagatellschäden handelt.

    ... oder ob die Händler schlau genug sind einen Getriebewechsel nicht als positives Merkmal hervorzuheben und die Info einfach weglassen.

    Ein Getriebetausch infolge techn. Defekts ist gem. gängiger Rechtsprechung kein Bagatellschaden, sondern beim Autoverkauf grundsätzlich anzeigepflichtig.

    Er wirkt sich (sofern Folge eines techn. Defekts und nicht aufgrund eines Unfalls) in den meisten Fällen jedoch nicht wertmindernd aus, sofern er fachgerecht durchgeführt wurde. Tipp: Ggf. vor dem Verkauf unabhängig begutachten lassen.

    Analog eines Unfallschadens gilt dennoch die Offenbarungspflicht:

    Man (privater VK oder Händler) muss den Tausch eines zentralen, funktionsrelevanten Bauteils einem potenziellen Käufer unaufgefordert mitteilen. Ein Verschweigen kann als arglistige Täuschung gewertet werden und den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigen.

    Ergo: Ein Getriebewechsel zu verschweigen ist weder schlau noch ein positives Merkmal ..