Acryl-Windschott *Forumsedition*

  • Hallo Leute,


    ich trete nur sehr ungern als "Spielverderber" auf, möchte nur informieren, was von @rdeknegt und anderen schon angedeutet wurde, für diese an sich hervorragende Sache.


    Es sollte aber jeder wissen, und sich im Klaren darüber sein, das die Betriebserlaubnis des ganzen Fahrzeuges erlischt, wenn man sich, wie hier beabsichtigt, ein selbst gebautes Windschott mit Acrylscheibe ans Auto baut, die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug verfällt – und mit dieser auch der Versicherungsschutz.


    Warum ist das so? Die Acrylscheibe gilt als Scheibe am Fahrzeug und diese Teile müssen geeignet und zugelassen sein und zusätzlich ein ECE R43 Prüfzeichen in der Scheibe haben, wie die anderen Fahrzeugscheiben auch.


    Was Scheiben am Fahrzeug sind, regelt § 40 der StVZO.


    Scheiben am Fahrzeug benötigen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG). Welches Bauteil, welche Genehmigungsart hat (ABE, ABG, Einzelabnahme, Teilegutachten usw.) und welche Folgen die Nichtbeachtung hat, ist hier dargestellt.


    Dem TÜV oder der Polizei mag das gar nicht auffallen, spätestens bei einem Unfall mit Personenschaden, wenn einem Beteiligtem oder Unbeteiligtem ein Acrylsplitter vom selbst gebauten Windschott im Hals steckt, aber schon. Die Folgen (Versicherung) dürften bekannt sein.


    Ich denke, das dies nicht allen klar ist, die sich in die Liste eingetragen haben.



    Gruß Ulli


    PS: Ein Windschott mit Netz statt Scheibe hat diese Probleme natürlich nicht.

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ulli ()

  • Ich bleibe grundsätzlich dabei. Aber der geschilderte Sachverhalt sollte geklärt werden. Wenn für das Windschott wirklich eine ABE erforderlich ist, dürfen wir es nicht verwenden. Kennt sich da jemand aus?


    Wolfram

    Einmal editiert, zuletzt von Wolli_Cologne ()

  • Der Ulli hat zu 1000% Recht, ich wuerde nie im Leben das Forumteil montieren, lieber EU 250 investieren als im Knast sitzen und das Haus verkaufen müssen.

  • Das Problem an dieser Stelle ist, dass es keine eindeutige gesetzliche Lage dazu gibt. Je nach Auslegung (nach dem was ich quer gelesen habe insbesondere durch TüV-Prüfer) ist § 40 StVZO mal anwendbar und mal nicht, da es sich nicht um eine Fahrzeugscheibe sondern ein Anbauteil handelt. Generell sollte jeder, der sich sowas bauen will, bei einem Sachverständigen vorbei schauen und Rat einholen.
    Ich werde weiter an meinem Prototypen feilen und zwischendurch auch mit einem SV sprechen. Plexiglas wirbt übrigens hier selbst mit Anwendung im Automobilbau (Seite 22). Um die Scheibe mache ich mir auch relativ wenig Sorgen - liegt zwischen den Köpfen und nach vorne gibt es noch die Frontscheibe, um Unbeteiligte zu schützen. Interessanter ist da schon die Stabilität der unteren und seitlichen Halter.


    @Kugelfisch Du verkaufst ja in Deinem Shop auch Acryl-Windschotts. Kannst Du da Erfahrungen beisteuern?

  • Ich bleibe grundsätzlich dabei. Aber der geschilderte Sachverhalt sollte geklärt werden. Wenn für das Windschott wirklich eine ABE erforderlich ist, dürfen wir es nicht verwenden. Kennt sich da jemand aus?


    Wolfram

    Eine ABE nicht unbedingt erforderlich, aber eine ABG für das verwendete Sicherheitsglas und zusätzlich ein ECE R43 Prüfzeichen in jeder Scheibe.


    Wenn das Acrylglas denn als Scheibe gilt. Darüber kann man sicher unterschiedlicher Auffassung sein. StVZO § 40 regelt das jedoch ziemlich eindeutig. Da geht es um die Sicherheit und das Verletzungsrisiko. Eine andere Auslegung ist schon ziemlich gewagt. Das windigen Verkäufern das egal ist, ist klar.



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

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