Wertminderung nach Unfall

  • Ich habe dort eine Abtrittserklärung unterzeichnet

    Damit ist es für Dich erledigt und Du hast alle Rechte, was die Schadensabwicklung betrifft dem fMH übertragen.


    Muss jeder für sich entscheiden. Für mich war bei 18.000,- € Schaden der geschicktere Weg, einen Anwalt und Schadensgutachter zu beauftragen. Du hast das Recht auf anwaltschaftliche Hilfe bei der geltend Machung Deines Schadens aufgrund des Gesetzes der "Waffengleichheit". Klingt komisch, heißt aber so.


    Viel Glück, dass Dein Kleiner bald wieder wie neu vor der Türe steht. ^^

    Gruß

    Martin


    2.0 SL, G184, Onyx-Schwarz, SP, Bastuck, BBS-Felge aus Zubehörkatalog, Eibach ProKit, SPS-Lenkrad, "Stubby", schwarze Blinker.

  • hoffe das jetzt alles seinen Weg geht

    Aber das beinhaltet doch keinen Verzicht auf die Auszahlung der Wertminderung durch die gegnerische Versicherung!

    Vollkommen klar. Das hatte ich auch nicht geschrieben. Ich hatte seiner Aussage (Zitat oben) nur entnommen, dass er vor hat, den Vorgang passiv laufen zu lassen. Die Wertminderung steht ihm klar zu und die ergibt sich innerhalb der Abwicklung durch das Autohaus.


    Hab mich wahrscheinlich mit mit den Worten ("alle Rechte") missverständlich ausgedrückt, sorry. :)

    Gruß

    Martin


    2.0 SL, G184, Onyx-Schwarz, SP, Bastuck, BBS-Felge aus Zubehörkatalog, Eibach ProKit, SPS-Lenkrad, "Stubby", schwarze Blinker.