Anforderungen an die Radabdeckung nach EG-Richtlinie ( 78/549/EWG i.d.F. 94/78/EG ) :
Die Radabdeckung muss bei fahrbereitem Fahrzeug, mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung der Räder die folgenden Anforderungen erfüllen.
Man lege das Lineal senkrecht an der Radmitte an und kennzeichne wieder die Flanke mit Kreide. Nun trägt man einen 30° Winkel nach vorn und 50° Winkel nach hinten ab und kennzeichnet wieder die Flanken. In diesem Bereich muss das ganze Rad abgedeckt sein.
Also Reifen und Felge => das komplette Rad incl Ventil, Nabenkappe usw.
Ergänzung (trotz bereits vor EU Richtlinie erfolgter Eintragung):
Ein aus dem Radkasten herausstehender Reifen ( bzw. Felge ) kann unter Umständen nach § 30c StVZO
Zitat:“ Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“
bemängelt oder die Abnahme des Fahrzeuges verweigert werden.
Quelle: Motortalk.de