Beiträge von Trimmi

    Vergleiche doch mal Buchstabe für Buchstabe, was er hinter "Klugscheißermodus an:" geschrieben hat.

    Spoiler: StVZO ... Strassenverkehrszulassungordnung. ;)

    Ja.. DAS hab ich auch nicht angezweifelt..

    Was ICH meinte, hab ich dann direkt von mir selbst zitiert...

    ...dass das Dreieck für Anhänger ist ...


    Wie immer ´n Haufen Missverständnisse... Sind aber ja nun alle aufgezeigt, aufgeklärt und belehrt worden :thumbup:

    Wenn man es genau nimmt sieht man ja sogar Reflektoren in den Rückleuchten, aber ja jeh nach ausführen besser und schlechter.


    Genau, in der StVo steht ... "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein...." Da steht nicht, wie gut, schlecht oder groß sie sein müssen... oder? Die Größe der Dreiecke bezieht sich auf Anhänger...


    Darum geht das vermutlich auch problemlos durch die HU... Auf dem Foto oben sehe ich klar VIER, wenn auch kleine, Rückstrahlungen pro Rücklichteinheit... StVo erfüllt oder?

    Du MUSST das eintragen lassen .... ;)


    Zitat aus Gutachten:

    Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahr- zeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachver- ständigen/ Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung schriftlich bestätigt hat.

    Die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aus- zuhändigen.

    Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.

    Ich fand das optisch besser... Außerdem fliegen dann etwas weniger Steine von den Vorderrädern an die Seite...

    Hinten 2cm ist für meinen Geschmack das Maximum...


    Am besten stellst hier noch mal ein Bild von einer Felge ein... Dann kann hier vermutlich eher einer "Helfen"....

    Schönen Tag ;)