Es ist grundsätzlich erlaubt, fremde KFZ-Kennzeichen im Internet zu zeigen, solange die Persönlichkeitsrechte des Fahrzeughalters nicht verletzt werden.
Laut einem Urteil des Landgerichts Kassel vom 10.05.2007 ist die Veröffentlichung eines KFZ-Kennzeichens auf einer Webseite rechtlich erlaubt, da es sich bei dem Kennzeichen nicht um eine sensible Information handelt, die zum Schutz des Fahrzeughalters nicht veröffentlicht werden sollte. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts wäre nur denkbar, wenn die veröffentlichten Informationen einen Aufruf zum Beschädigen des Fahrzeugs enthalten würden oder ähnliche Umstände vorliegen. Zudem ist die Veröffentlichung des Kennzeichens keine Datenschutzverletzung, da keine automatisierte Verarbeitung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes stattfindet. Es ist wichtig zu beachten, dass nur Behörden und die Polizei Zugriff auf die Personendaten hinter einem Kennzeichen haben.