Ich sehe das anders, sorry.
Ich eigentlich auch, aber nach etwas nachforschen im Netz ist die Aktion, so wie sie abgelaufen ist, rechtlich vollkommen korrekt!
1. Wagen wird geringfügig beschädigt und ist im Sinne der Gesetzgebung nicht mehr unfallfrei - was mit Unfallwagen (erhebliche Beschädigung) gar nichts zu tun hat, aber gemeldet werden muss, da ein Neufahrzeug als unfallfrei gilt.
2a. Händler sagt nix, tauscht die Stossstange, Kunde holt Auto ab: alle zufrieden, Ende der Geschichte. Nur halt rechtlich nicht korrekt.
2b. Wie im vorliegenden Fall informiert der Händler den Kunden rechtskonform was passiert ist.
3a. Man einigt sich gütlich, sprich Preisnachlass, Sachleistungen, etc.. Alle zufrieden, Ende der Geschichte.
3b. Man kann sich nicht einigen, der Händler muß den Wagen zurücknehmen. So sieht es das Gesetz vor. Für den potenziellen Käufer endet die Geschichte dann hier.
4a. Der Händler bietet das Fahrzeug erneut an und verschweigt den Austausch der Stossstange. Kann gut gehen, aber wenn es mal rauskommt, ist es Betrug gewesen.
4b. Der Händler bietet das Auto unter Erwähnung des Vorfalls günstiger an. Jemand kauft ihn unter diesen Umständen. Endgültiges Ende der Geschichte.
Merke: Gesunder Menschenverstand deckt sich oftmals nicht mit der Gesetzgebung! 