Ich will hier jetzt ganz sicher keine Lanze für APL brechen, zumal ich da nie was gekauft habe.
Unseren Seat haben wir beim Händler vor Ort (10km) ausgehandelt und gekauft, meinen MX habe ich über einen Händler aus mobile.de und meinen Golf habe ich damals über einen anderen Vermittler gekauft. Da stand klar drin: Unverbindlicher Vermittlungsauftrag. Den habe ich gegeben und dann die Adresse des VW Händlers in Frankfurt bekommen. Erst dort wurde es der Unterschrift im Kaufvertrag verbindlich.
Davon auszugehen dass alle Verträge immer gleich sind, ist naiv. Wenn man unterschreibt wo oben drüber steht "Verbindliche indirekte Bestellung für ein Neufahrzeug" dann sollte man ganz sicher genau lesen, was man unterschreibt. Da macht APL keine Ausnahme.
Was man sich da auch anschauen sollte ist das 14tägige Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz. Denn dies gilt wohl nicht, bzw. nicht genauso wie bei sonstigen Warenbestellungen.
Aber am Ende ist es recht einfach. Wer zum Händler seines Vertrauens geht, muss sich mit solchen Fallstricken im INternet nicht rumschlagen. Wer den allerbesten Preis haben will, muss halt auch mit den Randbedingungen leben. Und dazu gehört genaues Lesen meiner Ansicht dazu (ach, eigentlich immer... ) 
Weil es gerade dazu passt. Ich habe übrigens in der Wartung, Reklamation usw, keinen Unterschied zwischen meinen drei Kaufvarianten sehen können. Auch mein Mazdahändler vor Ort hat schon mehrere Garantieanträge (Sitz, Dach, Holme) erfolgreich bei Mazda eingereicht und die Reparaturen einwandfrei gemacht.