Ich hätte irgendwie ein schlechtes Gewissen, wenn ich eine Sicherheitseinrichtung "überliste".
Könnte es nicht sein, dass eine Person nur dann optimal durch einen Airbag geschützt wird, wenn sie ohne Hilfsmittel auf dem Beifahrersitz sitzt? Und dass der Airbag ansonsten vorsichtshalber abgeschaltet wird?
Mazda als Hersteller sollte sich eigentlich reichlich Gedanken darüber gemacht haben. Bei sicher irgendwann mal anstehenden Gerichtsprozessen bei Schadenseintritten sollte das alles konsequent berücksichtigt worden sein.