Ich verstehe es immer noch nicht mit den Klappenauspüffen.
Wenn man dann mal einen hat und TÜV und Polizei sind einverstanden, vielleicht ist er sogar serienmäßig (z.B. AMG) - wann darf man die Klappe aufmachen und somit Krach machen?
Nach Lust und Laune - bis 22:00 Uhr - außerhalb der Ortschaften? Auf der Nordschleife?