Beiträge von thmatthey

    Mich hat das genervt, als ich im November eine Probefahrt gemacht habe. Schmale, kurvige Landstraße mit einer durchgezogenen Linie am rechten (!) Straßenrand. Da piepte der Spurhalteassistent am laufenden Band.

    Automatisch beim Einsteigen ins Auto will sich da mal so gar nichts verbinden (außer BT).

    Das ist für mich eigentlich die Grundvoraussetzung dafür, solch einen Dienst zu nutzen. Ich möchte nicht nach dem Losfahren meine Zeit damit verbringen, die erfolgreiche (?) Koppelung zu kontrollieren.


    Wenn das nicht zuverlässig klappt, lasse ich es einfach.

    Da sieht man einmal wieder, wie wichtig solche anscheinend nebensächlichen Tipps sind. Eine einfache Handbewegung, die man aber erst einmal bewusst durchgeführt haben muss, danach ist man schlauer.


    Ähnlich war es für mich bei der Abdeckung der SD-Card vom Navigationsgerät. Wenn man das einmal gemacht hat, vergisst man es nie wieder.


    Dabei ist die Befestigung der Fußmatte garnicht so ungewöhnlich. Ich meine, bei meinem Audi A3 war es genau so.

    Aber nicht verzagen, es gibt eine andere Lösung, nämlich die Mini Combi Verbandtasche 62 210 von Holthaus Medical.

    Das war nun wirklich mal ein guter Tipp, vielen Dank. Auch ich habe jetzt eine Mini Combo Verbandtasche von Holthaus inkl. Warndreieck zusammen mit zwei Warnwesten aus dem Baumarkt für je 2,50 € in das Fach hinter den Fahrersitz gesteckt. Kompressor und Abschleppösen sind jetzt im Rücklichtfach.

    Mir ist heute aufgefallen, dass nur der Fahrersitz betroffen ist.

    Das ist bei mir auch so - obwohl ich auch zu 90% alleine fahre. Wenn der Beifahrersitz, auf dem ich oft etwas ablege, faltig wäre, würde mich das eher stören. Beim Fahrersitz hält sich das in Grenzen - schließlich sitze ich darauf und sehe nicht :)

    Gesetzliche Gewährleistung muss nur der Verkäufer (also die Firma, mit der man den Kaufvertrag abgeschlossen hat) geben. Die gibt es theoretisch für 24 Monate und garantiert nur, dass die Ware bei Verkauf mängelfrei war.

    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Das hat man zwar alles schon einmal irgendwo gehört, aber man vergisst die Details und Zusammenhänge schnell wieder, wenn man sich nicht regelmäßig damit beschäftigt.


    Hast du damit beruflich zu tun?

    Trotzdem hat der Käufer nun einmal einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer (und nicht gegenüber dem Hersteller, der ist nur für seine freiwillig angeboten Garantie zuständig).

    Ich habe meinen MX-5 ND als Vorführwagen in der Pfalz gefunden und gekauft, das ist 250 km von meinem Wohnort entfernt. Ich habe eine Werkstatt in der Nähe, die ich natürlich nutzen werde und wo ich auch einen Satz Winterräder mit Felgen gekauft habe, mich also schon etwas beliebt gemacht habe :)


    Müsste ich denn wirklich zum Verkäufer fahren, wenn ich evtl. Gewährleistungsansprüche stellen möchte? Ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht, in der festen Überzeugung, dass eine Garantie überall gleich gilt.