Trotzdem hat der Käufer nun einmal einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer (und nicht gegenüber dem Hersteller, der ist nur für seine freiwillig angeboten Garantie zuständig).
Ich habe meinen MX-5 ND als Vorführwagen in der Pfalz gefunden und gekauft, das ist 250 km von meinem Wohnort entfernt. Ich habe eine Werkstatt in der Nähe, die ich natürlich nutzen werde und wo ich auch einen Satz Winterräder mit Felgen gekauft habe, mich also schon etwas beliebt gemacht habe
Müsste ich denn wirklich zum Verkäufer fahren, wenn ich evtl. Gewährleistungsansprüche stellen möchte? Ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht, in der festen Überzeugung, dass eine Garantie überall gleich gilt.